Kantonsrat SO Solothurner Kantonsrat stützt Covid-19-Verordnung von Regierungsrat

mk, sda

11.11.2020 - 15:44

Bei gewerbsmässigen Personentransporten muss man gemäss der Verordnung des Solothurner Regierungsrates eine Maske tragen. (Symbolbild)
Bei gewerbsmässigen Personentransporten muss man gemäss der Verordnung des Solothurner Regierungsrates eine Maske tragen. (Symbolbild)
sda

Der Solothurner Kantonsrat hat am Mittwoch die Covid-19-Verordnung des Regierungsrates abgesegnet. Diese enthält zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie als Ergänzung zu jenen des Bundes.

Der Kantonsrat genehmigte die Verordnung mit nur vereinzelten Gegenstimmen. In der Debatte sagte der Sprecher der FDP-Fraktion, die Verordnung mache Sinn und verdiene die Zustimmung des Rates. Auch die SP-Vertreterin argumentierte, die Massnahmen der Verordnung seien nötig und zwingend einzuhalten, damit die Spitäler nicht überlastet würden.

Der Sprecher der SVP hingegen sagte, die Verordnung richte unverhältnismässigen Schaden in Wirtschaft und Gesellschaft an. Die Vertreterin der Grünen hätte sich eine bessere Abstimmung mit anderen Kantonen gewünscht, sagte aber, es müsse gehandelt werden, um die Fallzahlen zu stabilisieren. Die Sprecherin der CVP/EVP/GLP-Fraktion äusserte die Hoffnung, dass sinkende Zahlen Lockerungen erlauben könnten.

«Zahlen sind viel zu hoch»

Regierungsrätin Susanne Schaffner sagte im Kantonsrat, die Zahlen seien derzeit viel zu hoch. Bund und Kantone stünden gemeinsam in der Verantwortung. Das Ziel sei es, eine Überlastung der Spitäler zu verhindern und die Wirtschaft vor grösserem Schaden zu bewahren. Der Kanton Solothurn habe einen Mittelweg gewählt und vorausschauend gehandelt.

Die Covid-19-Verordnung schreibt unter anderem vor, dass an Veranstaltungen im Kanton Solothurn maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Ausserdem wurden damit Shishabars und Erotikbetriebe geschlossen, und für gewerbsmässige Personentransporte wie mit dem Taxi gilt Maskenpflicht. Im öffentlichen Raum dürfen sich überdies nicht mehr als fünf Leute treffen.

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