Kantonsrat SO Solothurner Kantonsrat will Spitäler entschädigen

mk, sda

27.1.2021 - 15:13

Der Bundesrat verpflichtete Spitäler im letzten Frühling, auf nicht dringende Untersuchungen und Behandlungen zu verzichten. (Symbolbild)
Der Bundesrat verpflichtete Spitäler im letzten Frühling, auf nicht dringende Untersuchungen und Behandlungen zu verzichten. (Symbolbild)
Keystone

Der Solothurner Kantonsrat will Spitäler für Ertragsausfälle im Frühling letzten Jahres entschädigen. Er hat dafür in einem ersten Schritt Ausgaben von knapp 16,2 Millionen Franken bewilligt.

Der Entscheid fiel einstimmig. Wegen der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen zwischen dem 17. März und dem 26. April 2020 verpflichtet, keine nicht dringenden Untersuchungen und Behandlungen durchzuführen. Für die Spitäler und Kliniken führte dies laut Regierungsrat zu erheblichen Ertragsausfällen.

Die gesamten Ausfälle wegen der Pandemie würden allerdings die 16,2 Millionen Franken übersteigen. Bei diesem Betrag handelt es sich deshalb um eine erste Anzahlung.

Bund soll sich beteiligen

In der Debatte im Kantonsrat machten sich mehrere Fraktionen dafür stark, dass sich der Bund an den Kosten beteiligt. So sagte der FDP-Sprecher, wenn der Bund etwas verbiete, solle er auch für die Folgen bezahlen. Laut dem Vertreter der Grünen ist es zu hoffen, aber nicht sicher, dass der Bund die Ertragsausfälle mitbezahlt.

Der Sprecher der Fraktion CVP/EVP/GLP betonte, der Bund stehe in der Pflicht. Diese Sichtweise setze sich hoffentlich in Bern durch. Die SP-Vertreterin sagte, die Frage, wer bezahlen müsse, werde Bund, Kantone und Versicherer noch lange beschäftigen.

Stimmvolk hat das letzte Wort

Für den SVP-Sprecher ist es wichtig, dass die Ertragslage der Spitäler über das ganze Jahr gesehen angeschaut wird, nicht nur im Frühling letzten Jahres. Man werde künftig ein kritisches Auge darauf werfen.

Frau Landammann Susanne Schaffner sagte im Namen des Regierungsrates, man kämpfe auf Bundesebene dafür, dass Bund und Krankenkassen Beiträge leisten. Ausserdem sei es gut, dass das Stimmvolk hinter der Vorlage stehen müsse. Diese untersteht dem obligatorischen Referendum.

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