Kantonsrat SOSolothurner Parlament liegen «Vereinsbeizli» am Herzen
SDA
24.6.2020 - 15:09
Im Kanton Solothurn müssen gastwirtschaftliche Kleinstbetriebe wie «Vereinsbeizli» künftig keinen Nachweis der fachlichen Qualifikation mehr erbringen. Das entschied der Kantonsrat am Mittwoch bei der Beratung des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes.
Seit vier Jahren brauchen Gastwirtschaftsbetriebe, Take-away/Imbiss-Betriebe oder Beherbergungsbetriebe den Nachweis einer minimalen fachlichen Qualifikation. Die höheren Hürden fordern vor allem Kleinstbetriebe wie «Vereinsbeizli» und kleine Alphütten.
Nach Kritik setzte der Kanton diese Bestimmung für Kleinbetriebe in der Verordnung allerdings nicht streng um. Nun wurde auch das entsprechende Gesetz gelockert.
Für solche Kleinbetriebe sei es schwierig, geeignete Personen mit der notwendigen Bewilligung zu finden, hält der Regierungsrat in der Botschaft zur Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes fest. Der Kantonsrat hatte vor drei Jahren einen Auftrag des Kantonsrats Matthias Borner (SVP) überwiesen, in dem Lockerungen für die «Beizli» gefordert wurden.
Umsatzgrenze von 50'000 Franken
Kleinstbetriebe dürfen künftig einen Jahresumsatz von höchsten 50'000 Franken erzielen. Mehr Umsatz haben können «Vereinsbeizli», die von einem Fussballclub- oder Schützverein geführt werden. Sie müssen jedoch das «Beizli» auf eigene Rechnung betreiben.
Und das «Beizli» darf nicht der Hauptzweck des Vereins sein. Sie dürfen nach aussen zudem nicht wie ein Gastgewerbebetrieb in Erscheinung treten. Diese zusätzliche Lockerung für solche Clublokale beschloss der Kantonsrat auf Antrag aus den Reihen der FDP.
Viele solche Vereinslokale würden einen Umsatz von mehr als 50'000 Franken erzielen, jedoch 100'000 Franken Umsatz nicht überschreiten, begründete die FDP den Antrag. «Vereinsbeizli» seien ein wichtiges Kulturgut, hiess es im Kantonsrat. Es werde viel Freiwilligenarbeit geleistet.
Frau Landammann und Volkswirtschaftsdirektorin Brigit Wyss (Grüne) räumte ein, die vorgeschlagene Umsatzgrenze von 50'000 Franken basiere nicht auf Fakten. Die Grenze sei «willkürlich» gesetzt worden. Man habe sicherstellen wollen, dass auch grössere Betriebe von den Lockerungen profitierten.
Mehr Transparenz bei Steuergeschenken
Der Kantonsrat beschloss auch, dass die Namen von Unternehmen, denen Steuererleichterungen gewährt werden, nicht mehr dem Steuergeheimnis unterstehen. Das soll mehr Transparenz in der Wirtschaftsförderung ermöglichen.
Es ist vorgesehen, dass die zuständige Behörde von Amtes wegen regelmässig eine Liste der Empfängerinnen und Empfänger von Fördermassnahmen mit Angaben zur Höhe der Beiträge und der Beitragsdauer veröffentlicht. Der Regierungsrat soll die Einzelheiten auf Verordnungsebene regeln.
Eine vorberatende Kommission wollte die Bestimmung für mehr Transparenz aus dem Gesetz streichen. FDP sprach sich gegen mehr Transparenz aus. Das schrecke Unternehmen ab. Das Parlament lehnte den Streichungsantrag klar ab.
Der Kantonsrat hiess das teilrevidierte Wirtschafts- und Arbeitsgesetz, das auch Anpassungen an das Bundesgesetz über Geldspiele bringt, einstimmig gut.
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