Coronavirus – Solothurn Solothurner Regierung gegen tiefere Härtefallgrenze für Firmen

ga, sda

23.2.2021 - 14:37

Der Solothurner Regierungsrat will daran festhalten, dass Firmen einen Umsatzrückgang wegen der Pandemie von 40 Prozent ausweisen müssen, damit sie als Härtefall gelten. (Symbolbild)
Der Solothurner Regierungsrat will daran festhalten, dass Firmen einen Umsatzrückgang wegen der Pandemie von 40 Prozent ausweisen müssen, damit sie als Härtefall gelten. (Symbolbild)
Keystone

Der Solothurner Regierungsrat lehnt eine tiefere Härtefallgrenze für von der Corona-Pandemie betroffene Firmen ab. In einem vom Kantonsrat als dringlich erklärten Vorstoss wird gefordert, dass die Härtefallgrenze für Umsatzrückgänge von 40 auf 20 Prozent gesenkt werden soll.

Die Bundesvorgabe, dass ein Umsatzrückgang von über 40 Prozent in einer Firma bestehen müsse, um als Härtefall zu gelten, sei zu hoch angesetzt, heisst es im Auftrag. Zu viele Betriebe verzeichneten einen unverschuldeten und einschneidenden Umsatzrückgang zwischen 25 Prozent bis 40 Prozent.

Der Umsatzeinbruch bringe Firmen in grosse finanzielle Schwierigkeiten. Es gelte, Härtefälle in den Härtefallmassnahmen bestmöglich zu verhindern. Mit der Senkung auf über 25 Prozent Umsatzrückgang könne der Kanton Solothurn wie der Aargau ein starkes Zeichen setzen, heisst es im Auftrag.

Umsatz von zwölf Monaten als Basis

Der Regierungsrat will davon nichts wissen, wie aus der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme hervorgeht. Der Kanton trage der finanziellen Notlage Rechnung, indem ein Unternehmen für die Berechnung des Umsatzrückgangs anstelle des Jahresumsatzes 2020 auch den Umsatz der letzten zwölf Monate verwenden könne.

Als Beispiel führt der Regierungsrat den Umsatz von Februar 2020 bis und mit Januar 2021 oder von April 2020 bis und mit März 2021 an. Dabei könne der gleitende Jahresdurchschnitt bis und mit Juni 2021 zur Begründung der Anspruchsberechtigung verwendet werden.

«Auf diese Weise können wir auch Unternehmen unterstützen, die im Jahr 2020 zwar keinen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent zu verzeichnen haben, in den ersten Monaten des Jahres 2021 jedoch weiterhin von den behördlichen Massnahmen sehr stark betroffen sind», schreibt der Regierungsrat.

Der Regierungsrat stellt in Aussicht, die weitere Entwicklung der Pandemie und der Wirtschaft im Kanton sehr genau zu verfolgen. Bei Notwendigkeit würden zusätzliche Massnahmen ergriffen.

Der Kantonsrat wird an einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden, ob er den überparteilichen Auftrag für erheblich erklären will. Wenn sich eine Mehrheit für die Forderung im Parlament findet, so muss der Regierungsrat die Härtefallgrenze auf 25 Prozent senken.

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