Sozialhilfe Solothurner Regierung schraubt am Sozialgesetz

SDA

28.6.2019 - 09:37

Das Solothurner Sozialgesetz wird einer Teilrevision unterzogen. Die Solothurner Regierung schlägt Änderungen bei den Verrechnungen von Rückerstattungsforderungen vor und will die gemäss einem Auftrag aus dem Parlament die schwarze Liste säumiger Krankenkassenprämien-Zahler abschaffen.

Der Solothurner Kantonsrat hatte die Abschaffung der am 1. November 2012 eingeführten schwarzen Liste vor genau einem Jahr mit 61 zu 30 Stimmen beschlossen. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass das Instrument seine Wirkung verfehle, hiess es damals.

Nur ein kleiner Teil der geschuldeten Prämien werde nachbezahlt. Die Liste habe keine abschreckende Wirkung, denn die Zahl der säumigen Prämienzahler sei seit der Einführung um das Zweieinhalbfache angestiegen, wurde im Rat argumentiert.

Abzug bei Sozialhilfeleistungen

Bei einer weiteren, von der Regierung vorgeschlagenen Änderung des Sozialgesetzes geht es um unrechtmässig bezogene Sozialhilfeleistungen. Neu sollen Grundlagen geschaffen werden, damit unrechtmässig bezogene Sozialhilfeleistungen von laufenden Sozialhilfeleistungen abgezogen werden können.

Zudem wird eine gesetzliche Basis für ein Vertrauensarzt und –zahnarztsystem geschaffen. Der Vollzug soll mit neuen Instrumenten vereinfacht werden. Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission unterstützt diese sowie die anderen vorgeschlagenen Änderungen im Sozialgesetz, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.

Entflechtung bei Ergänzungsleistungen und Pflegekosten

Der Regierungsrat liess zudem die Auswirkungen des geltenden Verteilschlüssels der Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV sowie diejenigen der Pflegekostenbeiträge untersuchen. Mit einer Anpassung des Sozialgesetzes sollen klare Verhältnisse geschaffen werden.

Die Kosten der EL zur AHV und die Pflegekosten sollen künftig den Gemeinden zugeschlagen werden. Die Auslagen für die EL zur IV und die Fremdplatzierung von Minderjährigen sind vom Kanton zu übernehmen.

Dadurch ergibt sich laut Regierung eine ähnliche Kostenverteilung, wie sie heute durch die Übergangslösung besteht. Die Vorteile der Entflechtung lägen in einer sauberen und vollständigen Zuteilung der Verantwortlichkeiten.

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