Ein CVP-Vorstoss zur Senkung der Besteuerung von ausbezahlten Geldern aus der 3. Säule ist im Basler Grossen Rat knapp gescheitert. Obwohl die Motion zum weniger verbindlichen Anzug zurückgestuft worden war, wurde der Vorstoss nicht an die Regierung überwiesen.
Das Abstimmungsverhältnis fiel mit 46 gegen 45 Stimmen sehr knapp aus. Die Motion aus CVP-Reihen war Ende Oktober 2019 mit 48 gegen 46 Stimmen ebenfalls knapp zur Berichterstattung an die Regierung überwiesen worden. Zur Umkehr der Mehrheitsverhältnisse dürfte der Bericht der Regierung Ausschlag gegeben zu haben, welcher den Motionären beim interkantonalen Vergleich Berechnungsfehler nachgewiesen hatte.
Überdies hatte die Regierung zu Bedenken gegeben, dass eine Beschränkung von Steuererleichterungen auf die 3. Säule, ohne andere Vorsorgegelder mit einzubeziehen, nicht verfassungskonform sei. Dies hatte in den Reihen der oft als Zünglein an der Waage agierenden Grünliberalen Skepsis ausgelöst. Sie beantragte, den Vorstoss nicht als verbindliche Motion, sondern als weniger verbindlichen Anzug zu überweisen.
Berechnungsfehler der Motionäre
Die Motionäre hatten angeführt, dass ausbezahlte Gelder aus der 3. Säule in Basel-Stadt viel höher besteuert würden als in Baselland. Zum Vergleich hatte sie aber nur die kantonalen und nicht die kommunalen Steuern beigezogen. Ein korrigierter Vergleich der Regierung ergab dann ein ganz anderes Bild.
In der Debatte ging es dann aber in erster Linie um Fragen der sozialen Gerechtigkeit. Die Sprecher des Grünen Bündnisses und der SP monierten, dass mit der geforderten Steuersenkung einmal mehr nur der gutverdienende Teil der Bevölkerung profitieren würde, der steuerfrei hohe Summen in die 3. Säule einzahlen könne.
Nach der am 10 Juni beschlossenen Senkung der Teilbesteuerung von Dividenden werde die «Steuersenkungs-Orgie» zugunsten der finanziell privilegierten Bevölkerungsminderheit weitergeführt, sagte der Sprecher des Grünen Bündnisses. Nur ein Siebtel der Basler Bevölkerung könne sich ein Konto der 3. Säule leisten.
Finanzdirektorin Tanja Soland (SP) wies wie bereits bei früheren Steuersenkungsvorlagen auf den damit verbundenen finanziellen Verlust des Kantons hin. Sie bezifferte diesen bei der aktuellen Vorlage auf rund 9,6 Millionen Franken, was angesichts der sich anspannenden finanziellen Lage problematische Folgen haben könnte. Ausserdem erinnerte sie an die vom Nationalrat beschlossene Erhöhung der Einzahlungen in die 3. Säule, deren fiskalische Folgen es genau zu beobachten gelte.
Zurück zur Startseite