Raumplanung Über Mehrwertabgabe im Baselbiet entscheidet das Stimmvolk

SDA

27.9.2018 - 14:23

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag dem teils umstrittenen neuen Mehrwertabgabe-Gesetz zugestimmt. Das letzte Wort zur Abgeltung von Planungsmehrwerten hat indes das Stimmvolk.

Für das mit 51 zu 34 Stimmen verabschiedete Gesetz stimmten FDP und SVP sowie eine Mehrheit der CVP/BDP-Fraktion. Abgelehnt wurde es von den übrigen Landrätinnen und Landräten. Das Vierfünftel-Mehr für Gesetzesbeschlüsse ohne Urnenabstimmung wurde damit nicht erreicht.

Der Landrat debattierte in der zweite Lesung erneut darüber, ob Gemeinden die Möglichkeit erhalten sollen, eine Mehrwertabgabe auf Um- und Aufzonungen erheben zu können. FDP und SVP lehnen dies ab, da sie nur die Minimalvorgaben des Bundesrechts umsetzen und Mehrwertabgaben einzig bei Neueinzonungen einführen wollen.

Die beiden Parteien argumentierten, dass Grundeigentümer nicht "unnötig belastet" werden sollen. Das Bauen würde verteuert. Bei Um- und Aufzonungen seien vertragliche Lösungen etwa zur Abgeltung von Infrastrukturleistungen möglich.

Die übrigen Fraktionen verwiesen dagegen auf die Gemeindeautonomie. Eine Diskussion zu den Mehrwertabgaben bei Um- und Aufzonungen müsse in den Gemeinden geführt werden können.

Erneut stellte die CVP den Antrag, den Gemeinden diese Möglichkeit einzuräumen statt im Gesetz ein Verbot festzuschreiben. Der Landrat lehnte dies mit 48 zu 39 Stimmen ab - neben FDP und SVP stimmten auch drei CVP-Mitglieder dagegen.

25 Prozent des Ertrags an Gemeinden

Gemäss dem vom Landrat nun verabschiedeten Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten soll die Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen auf 20 Prozent des Bodenmehrwerts festgelegt werden. Standortgemeinden sollen 25 Prozent des Ertrags erhalten. Die Abgabe soll dann eingefordert werden, wenn sie 50'000 Franken übersteigt.

Mehrwertabgaben sieht das Bundesrecht schon seit 1979 vor. Seit 2014 ist nun ein revidiertes Bundes-Raumplanungsgesetz mit Vorgaben für eine Mehrwertabgabe in Kraft, das die Kantone bis 2019 umsetzen müssen. Verspätete Kantone dürfen danach keine neuen Bauzonen mehr ausscheiden, bis ihre Abgabe steht.

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