SozialhilfeUkraine-Flüchtlinge: Aargauer Gemeinden sollen zuständig bleiben
ga, sda
17.3.2023 - 09:41
Im Kanton Aargau sollen die Gemeinden definitiv für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit Schutzstatus S zuständig sein. Der Regierungsrat will die entsprechende Sonderverordnung im kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz verankern.
ga, sda
17.03.2023, 09:41
SDA
Die vorgeschlagene Regelung knüpft an die geltende Zuständigkeit der Gemeinden für vorläufig aufgenommene Personen sowie für Flüchtlinge an. Die vom Regierungsrat im April 2022 erlassene Sonderverordnung ist jedoch auf zwei Jahre befristet und kann nicht verlängert werden, wie es in der Botschaft des Regierungsrats vom Freitag heisst.
Die Gemeinden sind demnach zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Schutzstatus. Geregelt ist unter anderem auch die Zuweisung an die Gemeinden und deren Aufnahmepflicht sowie die Ausrichtung der Sozialhilfe.
Diese Bestimmungen sollen ins kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz überführt werden. Der Regierungsrat will so eine Gesetzeslücke schliessen. Das revidierte Gesetz soll nach der Beratung im Parlament am 1. April des kommenden Jahres in Kraft treten.
Herausforderung für alle
Der Regierungsrat anerkennt nach eigenen Angaben, dass der Schutzstatus für Bund, Kantone als auch für Gemeinden eine neue und grosse Herausforderung darstellt. Auch die Gemeinden seien in der aktuellen Situation stark belastet.
Die Unterbringung von Schutzbedürftigen aus der Ukraine in Gastfamilien ermögliche es Kanton und Gemeinden, die hohe Zahl an geflüchteten Personen aus der Ukraine zeitgerecht unterzubringen. Ende des vergangenen Jahres lebten rund 45 Prozent der Schutzbedürftigen in privaten Unterbringungen.
«Mittelfristige Anwesenheitsberechtigung»
Der Regierungsrat setzt nach eigenen Angaben darauf, dass die geflüchteten Menschen weiterhin bei Gastfamilien leben können. Dies entlaste die Unterbringungssituation für den Kanton und die Gemeinden.
Auf regionaler und kommunaler Ebene bestünden bereits Netzwerke, die eine Integration der Personen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt unterstützen könnten. Dies sei wichtig, weil sich der zu Beginn als rückkehrorientierte Status S in der aktuellen Situation zunehmend zur «mittelfristigen Anwesenheitsberechtigung» entwickle.
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