Gesundheitswesen Versorgung bei Kardiologie im Aargau ist laut Regierung garantiert

SDA

21.2.2020 - 11:10

Die Versorgung der Aargauer Bevölkerung im Bereich Kardiologie sei «lückenlos sichergestellt». Diesen Schluss zieht der Regierungsrat aus einer Expertise sowie aus Stellungnahmen der Kantonsspitäler Aarau und Baden. Es bestehe jedoch eine Tendenz zur Überversorgung.

Die beiden staatseigenen Kantonsspitäler würden die Anforderungen der Leistungsaufträge gemäss Spitallisten Akutsomatik 2015 und 2020 erfüllen, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Daher würden keine Sofortmassnahmen wie eine Neuausschreibung der Leistungsaufträge der Kardiologie angestrebt.

Hintergrund der Abklärungen ist die Tatsache, dass das Kantonsspital Baden den Kooperationsvertrag mit dem Kantonsspital Aarau im Bereich der invasiven Kardiologie per Ende September 2019 einseitig gekündigte hatte. Das Kantonsspital Baden arbeitet seither mit der Kardiologie Mittelland AG zusammen, die der privaten Hirslandenklinik Aarau angegliedert ist.

Der Regierungsrat hielt die Parteien an, zusammen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das verlief weitgehend ergebnislos: Die beiden Kantonsspitäler konnten einzig die Differenzen rund um die Zusammenarbeit im Bereich der Kardiologie gütlich beilegen.

Die Verwaltungsräte der Kantonsspitäler wurden vom Regierungsrat angehalten, den Kanton künftig aktiv über beabsichtigte Beendigungen von Kooperationen und über neue Kooperationen mit Dritten zu informieren.

Regierung mit Augenmerk

Aufgrund der zusätzlichen im Aargau tätigen Kardiologen kann es gemäss Regierungsrat künftig zu einer Überversorgung kommen. Der Regierungsrat will diese Tendenz nach eigenen Angaben «sorgfältig beobachten».

Das Departement Gesundheit und Soziales werde ein spezielles Augenmerk auf das Monitoring in den Bereichen Kardiologie und Herzchirurgie hinsichtlich Fallzahlen und Indikationsqualität legen.

Beim Monitoring des Leistungsauftrags könnten allfällige Fehlentwicklungen erkannt und im Bedarfsfall die nötigen Massnahmen ergriffen werden, hält der Regierungsrat fest. Die Erkenntnisse würden in das nächste Verfahren für die Spitalliste Akutsomatik einfliessen.

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