Regierungsrat BSWohnraumfördergesetz des Basler Grossen Rates tritt nicht in Kraft
yedu, sda
7.12.2021 - 16:02
Die vom Grossen Rat beschlossene Revision des Wohnraumfördergesetzes tritt nicht wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2022 in Kraft. Grund ist die von der Basler Stimmbevölkerung angenommene Initiative «Ja zum echten Wohnschutz».
7.12.2021 - 16:02
SDA
Die Initiative des Basler Mieterinnen -und Mieterverbandes war am 28. November mit einem Ja-Stimmenanteil von 53,1 Prozent angenommen worden und sieht einen stärkeren Mieterschutz vor als der Grosse Rat mit der Revision des Wohnraumfördergesetzes vergangenen Juni beschlossen hatte.
Die Regierung begründete die Nichtinkraftsetzung des Grossratsbeschlusses in einer Mitteilung vom Dienstag damit, dass die Revision des Wohnraumfördergesetzes und die damit verbundene Wohnraumschutzverordnung nur zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 28. Mai 2022 gelten würden. Danach müsste die Verordnung zum Initiativtext umgesetzt werden.
Gemäss Mitteilung arbeiten die involvierten Stellen derzeit «unter Hochdruck» daran, dass der Initiativtext und die entsprechende Ausführungsverordnung – wie vom Mieterinnen- und Mieterverband verlangt – Ende Mai 2022 in Kraft treten können.
Die nun angenommene Initiative verlangt bei Sanierungen, Um- und Neubauten einen Mietzinsdeckel für einen Grossteil der Basler Mietwohnungen, wenn der Wohnungsleerstand unter 1,5 Prozent liegt. Die vom Grossen Rat verabschiedete Gesetzesrevision hätte den Mietzinsdeckel lediglich auf Häuser mit «bezahlbaren Wohnungen» beschränkt, was rund einem Drittel des Wohnungsbestands entspricht.
Eine Abbruchbewilligung wird gemäss dem Initiativtext nur erteilt, wenn beim Ersatzneubau mindestens 20 Prozent mehr Wohnraum entsteht. Wenn ökologische Kriterien nicht erfüllt sind, wird gar ein Plus von 40 Prozent Wohnraum als Bedingung verlangt.
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