Im Kanton Aargau ist die Zahl der am Coronavirus erkrankten Personen innerhalb von 24 Stunden von sieben auf neun gestiegen. Mehr als 160 Personen aus dem Umfeld der infizierten Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.
Bei allen neun Fällen verläuft die Krankheit ohne Komplikationen, wie Kantonsärztin Yvonne Hummel am Donnerstag in Aarau vor den Medien mitteilte. Vier der neun Infizierten befinden sich bis zur vollständigen Genesung bei sich zu Hause in der Isolation.
Die zwei neuen Fälle betreffen Personen, die sich bei bereits Erkrankten angesteckt haben. Bei allen neun Fällen ist die Infektionskette klar.
Das kantonale Gesundheitswesen sei derzeit nach wie vor in der Lage, die Situation zu bewältigen, hiess es an der Medienorientierung der Aargauer Behörden. Mit weiteren Fällen müsse gerechnet werden.
Gops Muri wird eingerichtet
Angelaufen sind ersten Arbeiten für die Unterbringung von Personen, die im Kanton Aargau erkranken, dort aber keinen Wohnsitz haben. Nächste Woche wird die Geschützte Operationsstelle (Gops) des Spitals Muri zu diesem Zweck eingerichtet.
Auch für den Fall, dass der Bundesrat die Eskalationsstufe von «Besondere Lage» auf «Ausserordentliche Lage» erhöht, ist der Kanton Aargau gerüstet. In einem solchen Fall wird der Kantonale Führungsstab in seiner ganzen Besetzung aufgeboten.
Auch die 16 Regionalen Führungsorgane kämen in einem solchen Fall zum Einsatz. Luft nach oben hat auch die InfoLine, die sich mit Fragen rund um die Krankheit und um Bewilligungen für Veranstaltungen befasst.
Derzeit beantworten oder leiten acht Personen Fragen weiter, die via E-Mail gestellt werden. Im Notfall könnten bis zu 40 Personen aufgeboten und zudem eine telefonische Hotline eingerichtet werden. Telefonische Fragen können derzeit an die Hotline des Bundesamtes für Gesundheit gestellt werden.
Der Kantonsärztliche Dienst bewilligte bislang 865 Veranstaltungsgesuche. Acht Gesuche wurden abgelehnt. Eine Bewilligung des Kantons ist für Veranstaltungen mit 150 bis 999 Teilnehmenden notwendig. Ab 1000 Personen gilt das Verbot des Bundes.
Zurück zur Startseite