Bundesgericht Zofingen AG muss Loch in Pensionskasse AKP mitfinanzieren

SDA

27.9.2018 - 11:46

Die Einwohnergemeinde Zofingen AG, die Reformierte Kirchgemeinde und der Gemeindeverband Forstbetrieb Region Zofingen müssen der Aargauischen Pensionskasse (AKP) einen Millionenbetrag für die Ausfinanzierung eines versicherungstechnischen Fehlbetrags überweisen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die Bundesrichter der zweiten sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts sind in einem kürzlich gefällten Urteil zum Schluss gelangt, dass die genannten Gemeinden in Zofingen keinen Sonderfall darstellten. Vielmehr sei die Sachverhaltslage identisch wie bei der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg.

Auch diese Gemeinde war per Ende 2007 aus der AKP ausgetreten. Insgesamt waren es damals 45 Gemeinden und Arbeitgeber die damals diesen Schritt machten. In der Folge entbrannte eine Auseinandersetzung darum, ob und in welchem Umfang sich die Ausgetretenen an der Entstandenen Unterdeckung der AKP beteiligen müssen.

Nachzahlung: 25 Millionen Franken

Im von der APK angestrengten Musterprozess Rudolfstetten-Friedlisberg erlangte die Pensionskasse im Juli 2014 einen Sieg. Und nun muss auch Zofingen seiner Nachschusspflicht von rund 25 Millionen Franken nachkommen, wobei dieser Betrag teilweise bereits überwiesen wurde.

Zudem müssen die drei unterlegenen Gemeinden gemeinsam die Gerichtskosten von 50'000 Franken zahlen. Das "Zofinger Tagblatt" berichtete am Donnerstag zuerst über das Urteil. (Urteil 9C_198/2018 vom 12.09.2018)

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