Regierungsrat BSZurück zur zweitbesten Lösung bei Schaufensterfolien in Basel
dosp, sda
15.2.2022 - 15:42
Die Basler Regierung beantragt, zur ursprünglichen Bewilligungspraxis bei den Schaufensterbeschriftungen zurückzukehren. Damit wird der Auftrag des Grossen Rats nach mehr Liberalisierung zwar nicht erfüllt, nach Auffassung der Exekutive aber eine gegenteilige Auswirkung verhindert.
dosp, sda
15.02.2022, 15:42
SDA
Es ist ein Geschäft, das die Regierung und den Grossen Rat bereits seit 2016 beschäftigt. In einem LDP-Vorstoss war bemängelt worden, dass die Anbringung von Beschriftungs-Folien auf der Innenseite von Schaufenstern bewilligungsfrei, für ein Aufkleben auf der Aussenseite aber ein Bewilligungsverfahren nötig sei. Der Grosse Rat hatte diesen Vorstoss gegen den Willen des Regierungsrats überwiesen und seither zweimal stehengelassen.
Am Dienstag berichtete die Regierung nun erneut über das Geschäft. Und sie beantragt den Vorstoss mit dem Lösungsvorschlag, dass alles beim Alten bleiben soll, abzuschreiben.
Dies ist nun nicht Zeichen einer reinen Auftragsverweigerung, wie eine Nachfrage beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat ergab. Mit der Forderung des Grossen Rats wurden nämlich schlafende Hunde im Rechtssystem des Kantons und des Bundes geweckt.
Das Gesetz besagt, dass die Aussenwirkung einer Reklame von Belang sei und einer behördlichen Überprüfung bedürfe. Aufgrund dieser Bestimmung kam die richterliche Baurekurskommission zum Schluss, dass auch Reklamen, die an den Innenseiten von Schaufenstern angebracht werden, einer Bewilligung bedürften. Das entsprach nun ganz und gar nicht dem Ansinnen der Anzugsteller, wie die Regierung vor einem Jahr bereits festgestellt hatte.
Also beschloss die Exekutive, das Bau- und Raumplanungsgesetz so anzupassen, dass die Anbringung von Folien auf der Innenseite von Schaufenstern bewilligungsfrei bleiben kann. Weiter als zu diesem, der alten Praxis entsprechendem Kompromiss, könne die Regierung nicht gehen, sagte die Leiterin Bau- und Gastgewerbeinspektorats auf Anfrage. Sonst käme man mit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz in Konflikt.
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