Grosser Rat BS Zusätzliche 50 Millionen Franken für Basler Krisenfonds bewilligt

dosp, sda

19.5.2021 - 18:40

Der Basler Grosse Rat hat weitere Corona-Hilfsgelder unter anderem für Kulturschaffende bewilligt.
Der Basler Grosse Rat hat weitere Corona-Hilfsgelder unter anderem für Kulturschaffende bewilligt.
Keystone

Der Basler Grosse Rat hat einstimmig zusätzliche 50 Millionen Franken für den kantonalen Krisenfonds bewilligt. Diese Gelder kommen zum grössten Teil Unternehmen und Kulturschaffenden zugute, die wegen der Covid-19-Pandemie mit Einnahmensausfällen konfrontiert werden.

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Der sogenannte Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, kurz Krisenfonds, wurde 1951 für Hilfeleistungen von Arbeitslosen in besonderer Notlage geäufnet. Im vergangenen und laufenden Jahr wurde er aber hauptsächlich für Härtefallhilfen und andere Hilfsleistungen für Unternehmen, Kulturinstitutionen und Kulturschaffende genutzt, die wegen der Covid-19-Pandemie in grosse finanzielle Bedrängnis kamen.

Der Grosse Rat hat im Juni 2020 deswegen die ausserordentliche Summe von 44 Millionen Franken für diesen Fonds bewilligt. Es zeichnet sich gemäss einer als dringlich traktandierten Vorlage der Regierung aber ab, dass diese Summe nicht ausreichen wird – zumal davon ausgegangen wird, dass vor allem im Kulturbereich ein kostendeckender Betrieb bis im Herbst nicht möglich sein wird.

Die Regierung rechnet für 2021 mit Ausgaben von 66,75 Millionen Franken. Die grössten Beträge von 37 Millionen beziehungsweise 23,75 Millionen Franken sind für das Härtefallprogramm und Unterstützungsleistungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende eingeplant.

Taggelder im Nachgang beantragt

Bereits verplant sind gemäss Angaben des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdirektors Kaspar Sutter (SP) 5,8 Millionen Franken für Taggeldzahlungen an Kulturschaffende. Diese Gelder würden aber erst nach der ausserordentlichen Äufnung des Krisenfonds beantragt, weil es finanzrechtlich nicht statthaft sei, mehr Ausgaben einzuplanen, als es der aktuelle Stand des Krisenfonds zulasse.

Für die dringliche Inkraftsetzung war eine Zweidrittels-Mehrheit im Rat notwendig. Es stellte sich aber niemand gegen die Vorlage. Die 50 Millionen Franken wurden denn auch einstimmig bewilligt.