Die Spitalliste Rehabilitation bleibt im Kanton Aargau bis Ende 2022 in Kraft. Die Verlängerung um ein Jahr begründet der Regierungsrat mit der Corona-Pandemie, die bei der Verwaltung und den Kliniken viele Ressourcen in Anspruch nahm.
Zudem müssen die Kliniken per Anfang 2022 ein neues Tarifsystem einführen, was sehr aufwändig ist, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte. Eine gleichzeitige Anpassung der Spitalliste hätte zu einer Überlastung des Systems geführt.
Aus der Verschiebung ergebe sich ein Vorteil: Die Koordination mit der ebenfalls per 2023 anzupassenden Zürcher Spitalliste Rehabilitation werde vereinfacht, heisst es in der Medienmitteilung weiter.
Der Regierungsrat hat zudem die Mindestvorgaben zum Anteil nur grundversicherten Personen aus der Spitallistenverordnung per 1. August gestrichen. Seit November 2018 gilt, dass der Anteil ausschliesslich grundversicherter Patienten mindestens 50 Prozent der Gesamtanzahl der stationären Behandlungen betragen muss.
Mit dieser Regelung wollte der Regierungsrat den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen für ausschliesslich allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten gewährleisten. Der Grosse Rat überwies jedoch eine Motion der bürgerlichen Parteien, in der die ersatzlose Streichung der Bestimmung verlangt wurde.
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