Referendum Zwei Referenden gegen Basler Familiengarten-Gesetz

yedu, sda

5.5.2022 - 14:01

Künftig sollen Wege und Spielplätze in einigen Freizeitgarten-Arealen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (Archivbild)
Künftig sollen Wege und Spielplätze in einigen Freizeitgarten-Arealen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (Archivbild)
Keystone

Über die Zukunft der Freizeitgarten-Areale entscheiden die baselstädtischen Stimmberechtigten: Am Donnerstag sind bei der Staatskanzlei gleich zwei Referenden gegen die im März vom Grossen Rat abgesegnete Teilrevision des Freizeitgartengesetzes eingereicht worden.

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Das erste Referendum «Nein zum missratenen Freizeitgartengesetz ist unter Federführung der SVP Basel-Stadt mit rund 4100 Unterschriften eingereicht worden.

Mit einem Nein zur Vorlage könne verhindert werden, dass künftig Familiengartenareale unkontrolliert geöffnet würden, und es zu Lärm- und Abfallproblemen wie am Rheinbord komme, teilte die SVP mit.

Das zweite Referendum «Nein zum irreführenden Freizeitgartengesetz» wurde unter anderem von der BastA! eingereicht. Gemäss Mitteilung der Partei kamen rund 1100 Unterschriften zusammen.

BastA! und SVP nicht gemeinsam

Dass die BastA! und die SVP für das Referendum nicht zusammen spannten, erklärt der Basler SVP-Präsident Eduard Rutschmann auf Anfrage damit, die Linkspartei habe nicht mit der SVP zusammenarbeiten wollen. «Wir wollten schon – es geht ja um die Sache.»

Patrizia Bernasconi, Grossrätin der BastA! und selber Familiengarten-Pächterin betonte, dass man vielmehr auf unterschiedliche Aspekte habe hinweisen wollen – so zum Beispiel auf die Mitwirkung der Betroffenen in den Gärten oder auf den aus ihrer Sicht aufgeweichten Kündigungsschutz.

Der Grosse Rat hatte Ende März die Teilrevision des Familiengartengesetzes gutgeheissen. Auf Missfallen stiessen im Parlament vor allem die angedachten öffentlich zugänglichen Durchquerungen der Areale und die verminderte Mitsprache der Freizeitgartenvereine.