Museen Zweiter GPK-Bericht zum Unruheherd Historisches Museum Basel

dosp, sda

16.5.2022 - 13:01

Das Historische Museum Basel kommt nur langsam zur Ruhe.
Das Historische Museum Basel kommt nur langsam zur Ruhe.
Keystone

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Basler Grossen Rats zeichnet in ihrem zweiten Bericht zum Unruheherd Historisches Museum Basel ein sehr durchzogenes Bild von der missglückten Konfliktbewältigung durch das Präsidialdepartement. Sie konstatiert, dass sich die Situation nur langsam beruhige.

16.5.2022 - 13:01

Das Historische Museum Basel sorgt bereits seit Jahren vor allem als Unruheherd für Schlagzeilen. Neben strukturellen und betrieblichen Missständen vor allem bei der Inventarisierung der Sammlungen sorgten unfreiwillige Wechsel in der Direktion für Unruhe. Die Freistellung des letzten Direktors Marc Fehlmann beschäftigt trotz des Ablaufs des Anstellungsverhältnisses Ende März noch immer die Gerichte.

Auch die GPK musste sich als Oberaufsichtsgremium über die Regierung und Verwaltung mit dem Fall Historisches Museum befassen. In ihrem am Montag veröffentlichten zweiten Bericht bringt sie viele Unzulänglichkeiten bei der Konfliktbewältigung zur Sprache. Dass die Freistellung aufgrund einer unklaren Vereinbarung fälschlicherweise nur mündlich und ohne Begründung ausgesprochen wurde, sei nur eine von zahlreichen Verfehlungen.

Gleichzeitig lässt sie aber auch viele Fragen zum Zerwürfnis zwischen der mittlerweile abgewählten Vorsteherin des Präsidialdepartements, Elisabeth Ackermann (Grüne), und dem freigestellten Direktor offen. In die rechtliche Beurteilung der umstrittenen Freistellung möchte sich die Kommission nicht einmischen, weil dies Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung sei.

Vorwürfe von sexueller Belästigung

Konkret moniert die GPK, dass der Konflikt mit dem Museumsdirektor mit kolportierten Fällen von mutmasslicher sexueller Belästigung durch ein Mitglied der Geschäftsleitung vermischt worden sei. Dazu komme, dass die Belästigungsvorwürfe nicht mit der angebrachten Sorgfalt bewältigt worden seien.

Die Angelegenheit gestaltete sich tatsächlich schwierig, wie dem GPK-Bericht zu entnehmen ist. Die Belästigungsvorwürfe seien von einem unbeteiligten Beobachter vorgebracht worden. Der damals noch nicht freigestellte Direktor habe aber nicht reagieren können, weil ihm vom Präsidialdepartement die notwendigen Befugnisse für personalrechtliche Massnahmen entzogen worden seien.

Dazu kam, dass die beiden mutmasslich belästigten Mitarbeiterinnen bei einer Anhörung ausgesagt hätten, dass sie sich durch die Handlungen ihres Vorgesetzten nicht belästigt gefühlt hätten. Das Präsidialdepartement beliess es offensichtlich dabei und legte den Fall ad acta.

Dies wiederum sei ein voreiliger Entscheid gewesen, wie nun eine von der GPK zitierte erneute Untersuchung aufzeigte, die vom aktuellen Departementsvorsteher Beat Jans (SP) in Auftrag gegeben worden war. Das Präsidialdepartement hätte berücksichtigen müssen, dass die befragten Mitarbeiterinnen allenfalls aus Angst vor einer Entlassung so ausgesagt hätten. Überdies hätte man möglichen weiteren Belästigungsfällen nachgehen müssen.

Nur langsame Beruhigung

Diese Vorfälle sorgten gemäss GPK-Bericht innerhalb des Museums für viel Unruhe und heftige Konflikte, zumal sich auch die Geschäftsleitung als heillos zerstritten gezeigt habe. Dem als ausgeglichene Persönlichkeit beschriebenen aktuellen Interimsdirektor Marc Zehntner gesteht die Kommission aber zu, dass er viel zur Beruhigung der Situation beitrage.

Die Bewältigung der strukturellen und betrieblichen Probleme seien nach der Gewährung entsprechender Zusatzbeiträge durch den Grossen Rat auf gutem Wege. Die personellen Konflikte innerhalb des Museums seien ab er noch nicht ausgeräumt, heisst es im Bericht. Die Tatsache, dass frühestens im Mai 2024 mit einer definitiven Direktion zu rechnen sei, sorge dafür, dass der Unruheherd Historisches Museum Basel noch einige Zeit bestehen bleiben werde.

Als konkrete Empfehlung führt die GPK in ihrem Bericht auf, dass Vorfälle von sexueller Belästigung in jedem Fall mit höchster Sorgfalt untersucht werden müssten. Die Ungereimtheiten bei der Kompetenzaufteilung zwischen der Dienstaufsicht durch das Präsidialdepartement und der eigentlich autonom handelnden Museumsdirektion sollten dringlich bei der anstehenden Revision des Museumsgesetzes berücksichtigt werden.

dosp, sda