Ostschweiz 17 mögliche Standorte für Windenergie im Kanton St. Gallen

ka, sda

15.6.2023 - 10:57

Die St. Galler Regierung hat einen Entwurf des Richtplans mit 17 Standorten für Windenergie-Anlagen in die Vernehmlassung geschickt. (Symbolbild)
Die St. Galler Regierung hat einen Entwurf des Richtplans mit 17 Standorten für Windenergie-Anlagen in die Vernehmlassung geschickt. (Symbolbild)
Keystone

Die St. Galler Regierung hat für den Richtplan 17 mögliche Standorte für Windenergie-Anlagen festgelegt. Nun startet dazu die Vernehmlassung. Vorgesehen ist ein kantonaler Sondernutzungsplan. Längerfristig soll Windkraft zehn Prozent der Energieförderung des Kantons liefern.

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Mit einiger Verspätung hat nun auch die St. Galler Regierung in der Richtplanung geeignete Standorte für die Produktion von Strom aus Windenergie festgelegt. Damit kommt St. Gallen einem Auftrag des Bundes aus dem Energiegesetz nach.

Mit der Windenergie soll in der Schweiz die Lücke verkleinert werden, die vor allem im Winter entsteht, wenn Wasser- und Solarkraft weniger Strom liefern.

Im April fanden in verschiedenen St. Galler Regionen bereits Informationsveranstaltungen zum Thema Windenergie statt, an denen unter anderem mit Regierungsrätin Susanne Hartmann (Mitte) diskutiert werden konnte.

Bis zu acht Windräder

Die Regierung stellt nun 17 «Windeignungsgebiete» zur Diskussion. Bei den meisten sind zwei oder mehr Gemeinden betroffen. Die konkreten Informationen dazu finden sich auf der neuen Plattform E-Mitwirkung des Kantons (sg.e-mitwirkung.ch). Geplant sind jeweils Windparks mit bis zu acht Anlagen.

Die Auswahl der Standorte sei das Resultat einer sorgfältigen Abwägung, bei der Nutz- und Schutzinteressen einander gegenübergestellt wurden, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Im Entwurf gehe die Regierung für die Windenergie-Anlagen von einem kantonalen Sondernutzungsplan aus. Weil es dort kein fakultatives Referendum gebe, hätten die Bürgerinnen und Bürger kein politisches Mitspracherecht. Bis am 29. September läuft nun das Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren. Danach wird die Regierung entscheiden, ob ein kommunaler oder kantonale Sondernutzungsplan zur Anwendung kommt.