Prozess Auf Nebenbuhler eingestochen – Beschuldigter fordert mildere Strafe

SDA

19.11.2019 - 12:30

Weil er auf den Freund seiner Ex-Frau eingestochen hat, wurde der Beschuldigte im Juni 2018 wegen versuchten Mordes vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland zu 16 Jahren Haft verurteilt. Am Dienstag hat er vor dem Kantonsgericht eine Reduktion der Strafe auf 37 Monate gefordert. Das Urteil steht noch aus.

Zur Hauptsache wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er mit einem Sackmesser auf den neuen Partner seiner damals von ihm getrennt lebenden Ehefrau losgegangen ist und Notengeld gefälscht hat. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland sprach den Libanesen des versuchten Mordes, der mehrfachen Geldfälschung, des In-Umlaufsetzens von falschem Geld und vieler weiterer Delikte wie Diebstähle und Einbrüche schuldig.

Mehrere Freisprüche verlangt

Mit seiner Berufung verlangte der Beschuldigte mehrere Freisprüche, vor allem aber keinen Schuldspruch wegen versuchten Mordes, sondern wegen schwerer Körperverletzung. Zudem wollte er zunächst Freisprüche von den Anklagen der Geldfälschung und des In-Umlaufsetzens falschen Geldes erwirken.

Nach der Befragung des Beschuldigten durch den vorsitzenden Richter änderte sein Verteidiger hingegen die Anträge leicht ab. Das richtige Strafmass für seinen Mandanten sah er bei einer Freiheitsstrafe von 37, höchstens 49 Monaten.

Die Vorwürfe gegen den 38-jährigen Mann wiegen schwer. Mitte 2015 soll er sein Opfer und die Ex-Frau in ihrem Zuhause aufgesucht haben. Es gab eine Auseinandersetzung, wobei der Beschuldigte mit seinem Sackmesser mehrfach auf den Nebenbuhler einstach. Dieser erlitt schwere Verletzungen im Bauch und Brustkorb und musste notoperiert werden. In der Berufungsverhandlung erklärte er dazu, er sei zuerst angegriffen worden und habe sich deshalb gewehrt.

Banknoten mit Kopierer gedruckt

Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten weiter vor, er habe Falschgeld produziert und es in Umlauf gesetzt. Dies verneinte er. Er habe keine Banknoten gefälscht, sondern sie lediglich kopiert. Bestritten waren auch einzelne Einbrüche und Diebstähle sowie Gewalt und Drohungen gegen die Ex-Frau.

Das Kantonsgericht hatte die Frau deshalb als Auskunftsperson zur Berufungsverhandlung vorgeladen. Sie gab an, ihr geschiedener Mann habe mehrmals an Bahnhöfen Velos entwendet, von Einbrüchen erzählt und sie wiederholt geschlagen und bedroht.

In Notwehr gehandelt

Der Verteidiger betonte, die Vorinstanz sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Beschuldigte die Messerattacke gezielt ausgeführt habe. Tatsache sei, dass er am Tag zuvor vom Opfer massiv beleidigt worden sei.

Auch sei das Kreisgericht bei der Urteilsfindung nicht darauf eingegangen, dass sein Mandant zur Tatzeit unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden habe. Der Beschuldigte habe keine Tötungsabsicht gehabt und in Notwehr gehandelt, da er seinerseits angegriffen worden sei.

Dem widersprach die Staatsanwältin. Der Beschuldigte habe die Tat Stunden vorher angekündigt und deshalb bewusst gehandelt. Aktenkundig sei, dass die Ehe seit Jahren von Gewalt geprägt gewesen sei. Sie plädierte auf Abweisung der Berufung. Das Urteil des Kantonsgerichts wird schriftlich bekannt gegeben.

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