Coronavirus – Graubünden Ausfallentschädigung jetzt auch für freie Bündner Kulturschaffende

uj, sda

15.4.2021 - 10:27

Nun erhalten in Graubünden auch freie Kulturschaffende Corona-Ausfallzahlungen. Im Bild eine Installation an der "Art Safiental" im August 2016. (Archivbild)
Nun erhalten in Graubünden auch freie Kulturschaffende Corona-Ausfallzahlungen. Im Bild eine Installation an der "Art Safiental" im August 2016. (Archivbild)
Keystone

In Graubünden können jetzt auch freie Kulturschaffende Finanzhilfe für coronabedingte Ausfälle beantragen. Ausfallentschädigung gibt es für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Dezember 2021.

Keystone-SDA, uj, sda

Entschädigt wird der finanzielle Schaden, der den selbständigen Kulturschaffenden entstanden ist wegen staatlicher Corona-Massnahmen, wie das Amt für Kultur am Donnerstag mitteilte.

Geld gibt es für die Folgen einer Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten. Auch finanzieller Schaden wegen betrieblicher Einschränkungen wird ausgeglichen. Die Mittel kommen zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Kanton.

Solche Unterstützungen an freie Kulturschaffende wurden bisher nicht ausgerichtet. Erst mit der Anpassung der Covid-19-Kulturverordnung durch den Bundesrat am 31. März sei diese Möglichkeit eingeführt worden, schrieb das Kulturamt. Der Kanton Graubünden habe diese Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten nun übernommen.