Appenzell Ausser- und Innerrhoden haben seit der Landteilung vor rund 400 Jahren ein gemeinsames Archiv. Der Vertrag aus dem Jahr 1597 wurde seither nie geändert. Nun ist er erneuert worden.
Als Appenzell 1597 in ein katholisches Innerrhoden und in ein reformiertes Ausserrhoden aufgeteilt wurde, gab es dazu detaillierte Abmachungen. In einem Artikel des Landteilungsbriefes ging es um ein gemeinsames Archiv: Dokumente und Urkunden, die die gemeinsame Geschichte betrafen, sollten künftig in Appenzell aufbewahrt werden. Ausserrhoden erhielt einen garantierten Zugang.
Diese Abmachung sei seither unverändert geblieben, erklärte der Innerrhoder Landesarchivar Sandro Frefel auf Anfrage von Keystone-SDA.
Wichtige Rechtstitel
Im Archiv findet sich etwa das Dokument aus dem Jahr 1513, in dem der Beitritt von Appenzell zur Eidgenossenschaft festgehalten wird. Aufbewahrt werden unter anderem Landrechnungsbücher, Protokolle der Räte oder Quittungen von Zinszahlungen. Einige der Urkunden waren für das Zusammenleben auch nach der Landteilung von Bedeutung. Es sei wichtig gewesen, dass Rechtstitel eingesehen werden konnten, so Frefel.
Im rund 422 Jahre alten Vertrag fehlen aber weitere Regelungen über den Umgang mit dem Archiv. Die Regierungen der beiden Kantone hätten nun beschlossen, diese Lücke zu schliessen, teilten der Ausserrhoder Kantonskanzlei und die Innerrhoder Ratskanzlei in einem gemeinsamen Communiqué mit.
In einem Vertrag wurde abgemacht, dass sich die beiden Kantone an den Kosten für den Erhalt des gemeinsamen Archivs je zur Hälfte beteiligen. Die Ausgaben für die Räumlichkeiten gehen zu Lasten von Innerrhoden. Wegen des Alters, der früheren Lagerung und des Gebrauchs der Dokumente besteht zudem ein Restaurierungsbedarf. Geplant sind etwa Digitalisierungen zum Schutz der Bestände.
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