Strafanzeige Ausserordentlicher Staatsanwalt untersucht Innerrhoder Jäger-Streit

ny, sda

26.11.2021 - 10:31

In Appenzell Innerrhoden tobt ein Streit unter Jägern. Strafanzeigen gegen Bauherr Ruedi Ulmann und Jagdverwalter Ueli Nef gingen ein. Nun soll ein ausserordentlicher Staatsanwalt Abklärungen treffen. (Symbolbild)
In Appenzell Innerrhoden tobt ein Streit unter Jägern. Strafanzeigen gegen Bauherr Ruedi Ulmann und Jagdverwalter Ueli Nef gingen ein. Nun soll ein ausserordentlicher Staatsanwalt Abklärungen treffen. (Symbolbild)
Keystone

Bei der Innerrhoder Staatsanwaltschaft liegen Strafanzeigen gegen Bauherr Ruedi Ulmann und Jagdverwalter Ueli Nef wegen angeblicher Jagdverstösse auf dem Tisch. Zur Abklärung hat die Standeskommission (Regierung) einen ausserordentlichen Staatsanwalt eingesetzt.

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Mit der Aufgabe wurde der leitende Staatsanwalt des Kantons Graubünden, Franco Passini, beauftragt, wie die Standeskommission am Freitag mitteilte. Bauherr Ruedi Ulmann trat bei der Einsetzung Passinis als ausserordentlicher Staatsanwalt in den Ausstand.

Bevor eine Strafuntersuchung gegen Ulmann und Nef geführt werden kann, braucht es ein Ermächtigungsverfahren, wie Ratsschreiber Markus Dörig auf Anfrage erklärte. Über eine allfällige Ermächtigung wird die Standeskommission entscheiden. Zum Inhalt der Strafanzeigen wollte Dörig der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nichts sagen.

Streit unter den Jägern

Die Anzeigen wurden von einem Jäger eingereicht. Sie gehen zurück auf einen Streit in der Innerrhoder Jägerschaft. Dabei wurden gegen Jagdverwalter Ueli Nef massive Vorwürfe – etwa Tierquälerei und Amtsmissbrauch – erhoben. Eine externe Untersuchung durch einen Zürcher Anwalt ergab, dass die Vorwürfe unbegründet seien.

Bauherr Ruedi Ulmann sieht sich laut Medienberichten mit mehreren Vorwürfen konfrontiert: Erstens soll er ohne Bewilligung im Jagdbanngebiet gejagt haben. Ausserdem soll die von der Standeskommission in Auftrag gegebene externe Untersuchung des Zürcher Anwalts nicht neutral gewesen sein.

Ulmann und Nef bestritten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.