Gemeindefusionen Ausserrhoder Regierungsrat überweist Gegenvorschlag an Kantonsrat

gn, sda

21.5.2021 - 11:29

Der Ausserrhoder Regierungsrat - im Bild das Regierungsgebäude - vertritt bei der Änderung der Gemeindestrukturen weiterhin eine klare Position: Bevorzugt wird die Variante mit nur noch 4 statt wie bisher 20 Gemeinden. (Archivbild)
Der Ausserrhoder Regierungsrat - im Bild das Regierungsgebäude - vertritt bei der Änderung der Gemeindestrukturen weiterhin eine klare Position: Bevorzugt wird die Variante mit nur noch 4 statt wie bisher 20 Gemeinden. (Archivbild)
Keystone

Der Ausserrhoder Regierungsrat favorisiert nach wie vor eine Reduktion der Anzahl der Gemeinden: Statt 20 soll es nur noch vier Gemeinden geben. Nach Auswertung der Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» überweist er diesen an den Kantonsrat.

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Im Rahmen der Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» gingen 42 Antworten ein, wie die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Freitag mitteilte.

Zur Diskussion standen drei Varianten. Variante 1 sieht eine Reduktion der Anzahl Gemeinden von heute 20 auf neu 4 vor. Variante 2 sieht eine Reduktion von heute 20 auf neu 4 bis 16 Gemeinden vor. Variante 3 sieht eine Streichung der Namen der Gemeinden aus der Verfassung und eine neue Rechtsgrundlage in der Verfassung über die administrative und finanzielle Unterstützung von Gemeindefusionen vor. Diese Variante entspricht inhaltlich weitgehend der ursprünglichen Initiative.

Regierung lehnt Volksinitiative ab

Der Regierungsrat stellt fest, dass keine der drei Varianten in der Beurteilung deutlich bevorzugt oder verworfen worden ist. Die Fragen aus der Vernehmlassung würden sich meist auf finanzielle Aspekte beziehen. Der Regierungsrat lehne die Volksinitiative nach wie vor ab. Für ihn überwiegen weiterhin die Argumente, die für einen Gegenvorschlag mit neu 4 Gemeinden sprechen, wie es weiter heisst.

Würde der Gegenvorschlag durch die Stimmberechtigten angenommen, würde die Kantonsverfassung mit dem Auftrag ergänzt, die bestehenden 20 Gemeinden zu 4 Gemeinden zusammenzulegen. Der Vollzug dieses weitreichenden Beschlusses bräuchte Zeit und verschiedene Gesetzesanpassungen. Das Projekt müsste zwingend gemeinsam mit den Gemeinden umgesetzt werden.

Der Regierungsrat hat das Geschäft zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Dieser wird sich mit der Vorlage voraussichtlich im Herbst 2021 befassen.