Der wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind bestrafte St. Galler CVP-Politiker hat sein Lehrerpatent zurückgegeben. Das Bildungsdepartement bekam unter anderem deshalb keine Meldung von der Staatsanwaltschaft.
Am Montag war der Strafbefehl gegen Michael Hugentobler publik geworden. Daraufhin trat er von all seinen politischen Ämtern zurück. Seine Stelle als Lehrer an der Katholischen Kantonssekundarschule in St. Gallen hatte er schon früher aufgegeben.
Am Dienstag reagierte die Schule mit einem Communiqué. Als Lehrer habe Hugentobler bereits vor drei Jahren aufgehört, heisst es darin. Er wurde aber als IT-Supporter und Berater weiterbeschäftigt. Die Schule wisse seit Montagmittag vom Strafbefehl. Seither habe er "keinerlei Mandate mehr für die Schule und keinen Zutritt mehr in die Räumlichkeiten".
Die Kantonssekundarschule stellte aber auch fest, dass Hugentobler während seiner gesamten Tätigkeit keinerlei Hinweise auf ein fehlbares Verhalten gegeben habe.
Meldung ans Bildungsdepartement
Bei Sexualdelikten mit Kindern, in die Lehrer involviert sind, macht die Staatsanwaltschaft Meldung beim Bildungsdepartement. Im aktuellen Fall unterblieb dies.
Die Tat, für die Hugentobler verurteilt wurde, sei in keinem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Lehrer gestanden, zählt Roman Dobler, Sprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft, die Gründe auf. Der Beschuldigte unterrichte nicht mehr als Lehrperson und er habe sein Lehr- und Masterdiplom an die Pädagogische Hochschule St. Gallen zurückgeben. Die Rückgabe sei von der PH bestätigt worden.
Hätte das St. Galler Bildungsdepartement eine Meldung erhalten, wäre der Erziehungsrat zuständig gewesen. Nur dieser könne ein Berufsverbot aussprechen, wenn die Eigung für die Lehrtätigkeit fehle, heisst es in einer schriftlichen Auskunft des Bildungsdepartements.
Aufhebung grundsätzlich möglich
Das Verbot könne auch wieder aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Beide Verfahren unterlägen einer jeweiligen eingehenden Prüfung, die betroffene Person werde dabei angehört.
Um zu verhindern, dass sich ein Lehrerin oder ein Lehrer mit Berufsverbot in einem anderen Kanton für einen Job bewirbt, gibt es eine zentrale Stelle: Die Erziehungsdirektorenkonferenz erteilt Auskunft, ob die Person mit einem Berufsverbot belegt ist.
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