Der Kanton St. Gallen macht seine Lockerungen teilweise wieder rückgängig: In den Spitälern und Kliniken wird das Besuchsverbot wegen der Corona-Pandemie bis zum 8. Juni verlängert. In Alters- und Pflegeheimen können Angehörige ihre Verwandten aber ab kommenden Montag wieder treffen.
Das kantonale Gesundheitsdepartement hatte am 28. April eine Lockerung der Bestimmungen angekündigt: Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern sollten ab dem 11. Mai mit Einschränkungen wieder möglich sein.
Nun verschiebt der Kanton die Lockerungen bei Spitälern und Kliniken. Das Besuchsverbot wird bis zum 8. Juni verlängert. Die Verlängerung habe keinen epidemiologischen Grund, sondern einen organisatorischen, sagte Kantonsärztin Danuta Reinholz am Donnerstag auf Anfrage von Keystone-SDA. Die Spitäler seien am Hochfahren ihrer Infrastruktur und sie seien deswegen froh um ein Zeitfenster.
Weiterhin könnten aber Personen in begründeten Einzelfällen im Spital besucht werden, beispielsweise unterstützungsbedürftige Personen, Kinder oder Personen in einer palliativen Situation.
Besuchsregeln einhalten
Bei den Alters- und Pflegeheimen wird das Besuchsverbot wie angekündigt am 11. Mai gelockert. Neu ist ein Besuch der Bewohnerinnen und Bewohner für Angehörige wieder möglich. Um ihren Schutz weiterhin gewährleisten zu können, sind bis auf weiteres besondere Massnahmen notwendig.
Die Bevölkerung sei hungrig nach Kontakten, sagte Reinholz weiter. Diese seien unter klaren Regeln auch möglich. Die Besuchszeit müsse aber vorher mit den Heimen vereinbart werden. «Wir wollen verhindern, dass etwa am Muttertag die Leute mit einem Blumenstrauss unangemeldet vor den Türen der Altersheime stehen», so Reinholz.
Erlaubt sind Besuche beispielsweise im Freien, in Besucherboxen oder in separaten, speziell dafür eingerichteten Besucherräumen. Die Empfehlungen des BAG zu Hygiene und sozialer Distanz müssen aber eingehalten werden.
Die neue Besuchsregelung in Heimen und Spitälern gilt für eine Übergangsphase. Ihre Dauer sei von der Entwicklung der Fall- und Hospitalisationszahlen nach dem 11. Mai abhängig, schreibt die St. Galler Staatskanzlei.
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