In Liechtenstein muss sich ein 29-Jähriger wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau vor Gericht verantworten. Der Mann hatte seine Frau derart schlimm zugerichtet, dass die 25-Jährige die Sprechfähigkeit verlor. Bei einer Verurteilung drohen bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe.
Das Ehedrama spielte sich in der Nacht auf den 8. Juni auf einem Feldweg in Schaan über einen Zeitraum von drei Stunden ab, wie die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft nach Abschluss der gerichtlichen Untersuchung bekannt gab. In der ersten Phase des Streits soll der beschuldigte Ehemann seine Frau mehrfach ins Gesicht geschlagen und verletzt haben.
Danach soll der Liechtensteiner die Frau mit Faustschlägen in das Gesicht und Schlägen mit einem stabförmigen Gegenstand gegen den Körper malträtiert und dazu noch gewürgt haben. Die Ehefrau fiel hin und zog sich laut Staatsanwaltschaft beim Aufprall auf den Boden ein schweres Schädel-Hirn-Traum mit "residueller Halbseitenlähmung und den Verlust der Sprechfähigkeit (Aphasie)" zu.
Die Anklage wirft dem Mann vor, es unterlassen zu haben, seiner lebensgefährlich verletzten Frau ärztliche Hilfe zukommen zu lassen. Hilfe holte um fünf Uhr morgens erst eine Passantin. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann den Tod der Frau "bedingt vorsätzlich" in Kauf nahm, weshalb sich der Täter vor Gericht wegen versuchten Mordes verantworten muss.
Kleinkind und Hund ebenfalls am Tatort
Beim nächtlichen Streit auf dem Feldweg in Schaan am Tatort zugegen waren auch das sieben Monate alte Kind des Paares sowie ein Hund. Das Kleinkind wurde beim Gewaltakt nicht verletzt.
Dem Beschuldigten drohen im Falle eines Schuldspruchs eine Freiheitsstrafe zwischen 10 und 20 Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Nicht auszuschliessen ist, dass beim nächtlichen Drama Drogen im Spiel waren. Einer der zusätzlichen Anklagepunkte zu jenem des versuchten Mordes lautet auf Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Absichtliche schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen sowie einfache Körperverletzung werden dem Mann ebenfalls zur Last gelegt.
Der Verhandlungstermin vor dem Kriminalgericht ist noch nicht festgelegt. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
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