Das Bundesgericht hat die Rechtmässigkeit der durch die Thurgauer Kantonsregierung erlassenen temporären Kleinsiedlungsverordnung bestätigt. Hintergrund ist die Auszonung von etwa der Hälfte der 300 Weiler im Kanton aus der Bauzone.
Keystone-SDA, uj, sda
30.01.2023, 16:36
30.01.2023, 17:18
SDA
Das Bundesgericht habe festgehalten, dass Anlass für das Einschreiten des Regierungsrates bestanden habe, teilte das Thurgauer Departement für Bau und Umwelt am Montag mit. Das Urteil wurde bereits Ende November gefällt, aber erst letzte Woche dem Departement zugestellt, wie Departements-Generalsekretär Marco Sacchetti auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.
Die vom Kanton gewählten Mittel waren gemäss Urteil geeignet, um einen bundesrechtskonformen und rechtssicheren Vollzug der Baubewilligungsverfahren in den betroffenen Kleinsiedlungen sicherzustellen.
Weiler-Zonen widersprechen Bundesrecht
Von den historisch gewachsenen Weilern im ganzen Kantonsgebiet liegen heute viele in Bauzonen – sogenannten Weiler- oder Dorfzonen. Dies widerspricht nach Ansicht des Bundes dem Bundesrecht. Eine Überprüfung durch den Kanton ergab, dass ein beträchtlicher Teil der 300 Weiler im Thurgau in eine Nichtbauzone umgezont werden müsse.
Der Grosse Rat genehmigte im September 2022 die von der Regierung dazu erlassene Richtplanänderung «Kleinsiedlungen». Das Bauen in den Weilern wird dadurch in Zukunft eingeschränkt. Die Gemeinden haben nun die Aufgabe, die Planungen für die Kleinsiedlungen zu überprüfen und ihre Zonenpläne anzupassen.
Für die Übergangszeit bis zur Anpassung der kommunalen Zonenpläne erliess der Regierungsrat bereits am 12. Mai 2020 die Kleinsiedlungsverordnung. Sie regelt provisorisch das Baubewilligungsverfahren in den Weilern. Dagegen erhob der Grundeigentümer einer von Restriktionen betroffenen Liegenschaft Beschwerde vor dem Bundesgericht.
Beschwerde vollumfänglich abgewiesen
Wie dem Urteil zu entnehmen ist, wiesen die Richterin und die Richter diese vollumfänglich ab. Es sei zu befürchten gewesen, dass bis zur formellen Änderung der Zonenverordnung in den Gemeinden noch bundesrechtswidrige Bauvorhaben bewilligt und realisiert würden, heisst es im Urteil. Daher habe der Regierungsrat durchaus Grund gehabt, einzuschreiten und die Verordnung zu erlassen.
Damit griff die Exekutive laut Urteil weder in die Befugnisse des Grossen Rates ein, noch in die Gemeindeautonomie. Das Bundesgericht erkennt auch keine Willkür und keinen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie.
Die Kleinsiedlungsverordnung sorge für Rechtssicherheit, schrieb das Gericht. Sie verhindere nicht nur bundesrechtswidriges Bauen in den einen Weilern. In den anderen Weilern stelle sie sicher, dass die Bautätigkeit in der Übergangszeit nicht vollständig zum Erliegen komme.
Das sei auch im Interesse der Gemeinden und der Grundeigentümer. «Diese Interessen überwiegen das Interesse einzelner Privater», lautet das Fazit des Bundesgerichts.
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