Schulen Bundesgericht heisst Beschwerde zu Wiler Mädchen-Sekundarschule gut

ny, sda

6.12.2021 - 12:35

Mit dem Bundesgerichtsentscheid ist die Zukunft der privaten Mädchensekundarschule St. Katharina in Wil noch nicht geklärt. (Archivbild)
Mit dem Bundesgerichtsentscheid ist die Zukunft der privaten Mädchensekundarschule St. Katharina in Wil noch nicht geklärt. (Archivbild)
Keystone

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina gutgeheissen. Die entscheidende Frage, ob ein umstrittener Nachtrag zum Schulvertrag zwischen der Stadt und der privaten Mädchen-Sekundarschule gültig ist, bleibt aber offen.

Keystone-SDA, ny, sda

Das Bundesgericht hat die Sache zur Neuentscheidung ans St. Galler Verwaltungsgericht zurückgewiesen, wie die Stadt Wil und die Stiftung Schule St. Katharina am Montag mitteilten. Für den Betrieb der Mädchensekundarschule als städtische Oberstufe ändert sich vorerst nichts.

Das Verwaltungsgericht muss jetzt neu entscheiden, ob der umstrittene Nachtrag als gesetzliche Grundlage für die Führung von Regelklassen der öffentlichen Sekundarschule durch eine private Trägerschaft genügt. Mit dem Nachtrag aus dem Jahr 2016 wurde die Führung der Schule vom Kloster St. Katharina an die Stiftung übertragen.

Die Stadt Wil und die Stiftung sind der Meinung, der Nachtrag genüge als gesetzliche Grundlage. Der Besuch der Schule St. Katharina ist für alle Mädchen aus Wil, Bronschhofen und Rossrüti kostenlos. Die Stadt bezahlt die Schulgelder. An der im Jahr 1808 gegründeten Schule werden aktuell rund 150 Schülerinnen unterrichtet.

Der Wiler Stadtrat plante 2018 eine Oberstufenreform und wollte die Zusammenarbeit mit der Schule St. Katharina kündigen. Das Stadtparlament war damit nicht einverstanden und beauftragte den Stadtrat, eine neue Lösung mit St. Katharina zu suchen.

Die Jungen Grünen und zwei Privatpersonen fochten den Nachtrag zum Schulvertrag an und erhielten vor dem St. Galler Verwaltungsgericht Ende 2019 Recht. Das Gericht kam zum Schluss, es fehle eine genügende gesetzliche Grundlage. Dieses Urteil wurde jetzt vom Bundesgericht wieder aufgehoben.