Raumplanung Bündner Parlament beschliesst 30 Prozent Abgabe auf Planungsgewinne

SDA

25.10.2018 - 18:20

Landbesitzer, deren Grundstück durch Einzonung an Wert gewinnt, müssen 30 Prozent dieses Mehrwerts dem Gemeinwesen abliefern. Der Kanton Graubünden geht damit im kantonalen Raumplanungsgesetz über die Mindestvorschrift des Bundes hinaus, die eine Abschöpfung von 20 Prozent vorsieht.

Leisten müssen die Abgabe auf Planungsgewinne nicht nur private Grundeigentümer, sondern auch Gemeinden und der Kanton. Bisher konnten Landbesitzer diese Wertsteigerung für sich verbuchen. Dass neu ein Teil davon dem Fiskus abgeliefert werden muss, ist in der Raumplanung eine Vorgabe des Bundes.

Der Bündner Grosse Rat entschied am Donnerstag aber bei der Behandlung der Teilrevision des kantonalen Raumplanungsgesetzes, dass die Mehrwertabgabe lediglich auf Planungsgewinne bei Einzonungen fällig wird, nicht jedoch bei Um- und Aufzonungen. Wobei es den Gemeinden freisteht, den Abgabesatz im kommunalen Baugesetz bis auf 50 Prozent zu erhöhen.

Fällig wird die Abgabe bei der Überbauung des Grundstücks oder einer Veräusserung. Mehrwerte von weniger als 20'000 Franken sind von der Abgabe nicht betroffen.

Neuer Finanzausgleich

Die abgeschöpften Planungsgewinne fliessen in einen kantonalen Spezialfonds, der die Funktion eines neuen interkommunalen Finanzausgleichs zwischen wachstumsstärkeren und -schwächeren Gemeinden erfüllt. Gemeinden, die wegen Auszonungen Entschädigungen zahlen müssen, sollen aus dem Fonds Geld erhalten. Die Auszonungskosten sollen zu 100 Prozent erstattet werden.

Die Umsetzung des Mehrwertausgleichs stand im Brennpunkt der Teilrevision des kantonalen Raumplanungsgesetzes. Der Grosse Rat beschäftigte sich zwei Tage mit der Revision des Gesetzes, das über 100 Artikel umfasst.

Weitere Schwerpunkte betrafen Regelungen zur Eindämmung der Baulandhortung, die Schaffung einer Mitwirkungsmöglichkeit des Grossen Rates in der Richtplanung. Zudem wurden weitergehende kantonale Vorgaben für einen behindertengerechten Wohnungsbau sowie Gesetzesanpassungen zur Beschleunigung der Verfahren in die Teilrevision hineingenommen.

Verabschiedet wurde die Revision, die dem fakultativen Referendum untersteht, mit 88 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Gegenstimmen kamen aus den Fraktionen von SVP und FDP, denen einige Regelungen zu weit gingen, weil sie die Mindestvorschriften des Bundes übertrafen.

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