Einkaufstourismus Der Kanton Thurgau hält an Abschaffung der Wertfreigrenze fest

sime, sda

13.3.2024 - 08:42

Einkauftouristen in der Altstadt von Konstanz D: Der Thurgauer Detailhandel ist besonders von den Auswirkungen des Einkaufstourismus betroffen. (Archivbild)
Einkauftouristen in der Altstadt von Konstanz D: Der Thurgauer Detailhandel ist besonders von den Auswirkungen des Einkaufstourismus betroffen. (Archivbild)
Keystone

Die Thurgauer Regierung hält an ihrer Forderung zur Abschaffung der Wertfreigrenze bei Einkäufen im Ausland fest. Der Bund schlägt in einer Vorlage hingegen eine Senkung des Wertes einer steuerbefreiten Einfuhr von 300 auf 150 Franken vor.

Die Kantone Thurgau und St. Gallen haben bereits in Standesinitiativen die Aufhebung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus gefordert: «Um die Steuervorteile für Auslandeinkäufe aufzuheben und eine Regelung zu beseitigen, die den hiesigen Detailhandel gegenüber den ausländischen Konkurrenten benachteiligt», schrieb der Kanton Thurgau am Mittwoch in einer Mitteilung.

Die nun vom Bund präsentierte Vorlage einer Senkung der Wertfreigrenze von 300 auf 150 Franken sei zwar «ein Schritt in die richtige Richtung», hielt der Thurgau fest, reiche aber zur Minimierung der Fehlanreize nicht aus. Der Regierungsrat fordere deshalb weiterhin, die Wertfreigrenze bei Einkäufen im Ausland komplett abzuschaffen.

Zehn Prozent des Detailhandelsvolumens

Der Schweizer Detailhandel verliere durch den Einkaufstourismus jährlich rund 10 Milliarden Schweizer Franken an Ertrag, was rund 10 Prozent des gesamten Detailhandelsvolumens entspreche. Davon seien besonders die Grenzregionen betroffen.

In einer Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Finanzdepartement schrieb der Kanton Thurgau weiter: «Sollte sich der Bundesrat gegen die Aufhebung der Wertfreigrenze entscheiden, wäre ein Kompromiss der Senkung der Wertfreigrenze auf 50 Franken akzeptabel.»

sime, sda