Energiepolitik Ersatz fossiler Heizungen: Kommission einigt sich auf Kompromiss

SDA

27.5.2020 - 14:51

Der St. Galler Kantonsrat tagt ab dem 2. Juni in einer der Olma-Hallen und berät dort das neue Energiegesetz. (Archivbild)
Der St. Galler Kantonsrat tagt ab dem 2. Juni in einer der Olma-Hallen und berät dort das neue Energiegesetz. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats hat sich auf Lösungen für die strittigen Punkten im Energiegesetz geeinigt. Die Vorlage war in der Februarsession für einen neuen Anlauf an die Kommission zurückgegeben worden.

Die St. Galler Regierung hatte im neuen Energiegesetz unter anderem strenge Auflagen für den Ersatz von fossilen Heizungen vorgesehen. Neue Öl- oder Gasheizungen sollten nur noch eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen eingebaut werden dürfen.

Die vorberatende Kommission schlug vor der Februarsession vor, diese Einschränkungen aus dem Gesetz zu streichen. Die Debatte in der Session zeigte dann aber, dass diese Linie von einem grösseren Teil der bürgerlichen Ratsmitglieder nicht unterstützt wurde. Diverse Sprecherinnen und Sprecher aus den Reihen von CVP und FDP sprachen sich für Beschränkungen im Gesetz aus. Dazu lagen auch zahlreiche Anträge aus dem Rat vor.

Tragfähige Lösung verlangt

Darauf entschied der Kantonsrat, die Vorlage an die Kommission für einen zweiten Anlauf zurückzugeben. Der völlige Verzicht auf eine Reglementierung beim Ersatz von fossilen Heizungen war damit vom Tisch. Das Parlament habe der Kommission den Auftrag gegeben, einen Kompromiss zu finden und dies sei gelungen, erklärte Kommissionspräsidentin Bettina Surber (SP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Bei einem der strittigen Punkte geht es um Neubauten. Sie müssen künftig einen Teil der benötigten Elektrizität selber erzeugen. Die Kommission schlägt vor, dass Hauseigentümer, die bei solchen Liegenschaften auf eine eigene Stromerzeugung verzichten, eine Ersatzabgabe bezahlen müssen. Die Einnahmen werden dann für grössere Fotovoltaik-Anlagen auf privaten oder öffentlichen Gebäuden eingesetzt.

Regelung für Härtefälle

Für bestehende Bauten mit Wohnnutzung soll im Gesetz verankert werden, dass eine neue fossile Heizung nur dann weiterhin zulässig ist, wenn eine «Standardlösung» gewählt wird, die garantiert, dass der CO2-Ausstoss um mindesten 10 Prozent verringert wird.

Zu solchen «Standardlösungen» gehören unter anderem eine Thermische Solaranlage, die Beheizung mit Holz, eine Wärmepumpe, ein Fernwärme-Anschluss, ein Ersatz der Fenster oder auch die Wärmedämmung von Dach oder Fassade.

Ausnahmen sind nach Ansicht der Kommission möglich, wenn solche «Standardlösungen» beispielsweise aus denkmalpflegerischen Gründen nicht umgesetzt werden können. Zudem kann bei besonderen Verhältnissen oder wenn «ein Fall von unverhältnismässiger Härte vorliegt» eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Diese kann an Auflagen und Bedingungen geknüpft oder zeitlich begrenzt werden.

Die Beratung des neuen Energiegesetzes findet in der nächste Woche beginnenden Junisession mit dem neu zusammengesetzten Parlament statt.

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