EWR/Efta EWR/Efta-Länder einigen sich mit Vereinigtem Königreich

SDA

20.12.2018 - 16:47

Liechtenstein und seine EWR/Efta-Partner Norwegen und Island haben sich mit dem Vereinigten Königreich auf ein Austrittsabkommen geeinigt. Es schützt die Rechte jener Bürger, welche die Personenfreizügigkeit in Anspruch genommen haben.

Das bedeutet, dass EWR/Efta-Staatsangehörige, die nach Ablauf der Übergangsfrist im Vereinigten Königreich gemeldet sind, weitestmöglich die gleichen Rechte haben wie bisher. Das gleiche gilt für britische Staatsangehörige, die in Norwegen, Island oder Liechtenstein leben.

Wie das liechtensteinische Ministerium für Äusseres am Donnerstag mitteilte gehören dazu Aufenthaltsrechte, die Gesundheitsversorgung, Rentenansprüche und die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Zollfreier Handel wird weitergeführt

Mit dem Austritt aus der EU am 29. März 2019 werde das Vereinigte Königreich auch aus dem EWR ausscheiden, hiess es in der Mitteilung weiter. Das nun getroffene Abkommen gewährleiste die Gleichbehandlung der EWR/Efta-Bürger mit EU-Bürgern.

Insgesamt können davon rund 15'000 EWR-/Efta-Staatsangehörige profitieren, die in Grossbritannien leben und umgekehrt etwa 17'000 britische Staatsangehörige, die in den EWR-/Efta-Ländern gemeldet sind.

Für den Handel mit Grossbritannien kommt für Liechtenstein das Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien, das der Bundesrat letzte Woche genehmigt hat, zur Anwendung. Mit diesem Abkommen wird der zollfreie Handel für Industriegüter und verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, wie er zwischen der Schweiz und der EU gilt, auch im Verhältnis zu Grossbritannien weitergeführt.

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