Der Drahtziehter im Tötungsfall Kümmertshausen TG bleibt in Haft. Das Bundesgericht hat einen Antrag um Entlassung trotz der mittlerweise rund acht Jahre dauernden Haft wegen Fluchtgefahr abgewiesen.
Der heute 58-jährige Iraker wurde vom Bezirksgericht Kreuzlingen wegen Anstiftung zu Raub, mehrfacher versuchter qualifizierter Erpressung, versuchter Erpressung, Nötigung und zahlreicher weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Vom Vorwurf der Beteiligung am Tötungsdelikt sprach ihn das erstinstanzliche Gericht frei. Es sah zudem von einer Verwahrung ab.
Das Bundesgericht bestätigt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Abweisung der vorzeitigen Entlassung aus dem Strafvollzug. Es sei von Fluchtgefahr auszugehen, da der Mann in der Schweiz kaum soziale Bindungen habe. Zwei Töchter und seine Frau leben in der Schweiz. Letztere hat jedoch die Scheidung beantragt.
Fluchtversuch unternommen
Der erstinstanzlich Verurteilte hat im Mai 2017 zudem einen Fluchtversuch aus dem Gefängnis unternommen. Im vorzeitigen Strafvollzug verhält sich der Mann gemäss Urteil des Bundesgerichts renitent und manipulativ. Deshalb sei es auch zu disziplinarischen Massnahmen gekommen.
Aufgrund der hohen Freiheitsstrafe von 14 Jahren besteht gemäss Bundesgericht derzeit keine Gefahr von Überhaft. Weil sowohl der Iraker als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen seien, könne eine höhere Strafe nicht ausgeschlossen werden.
Lediglich in einem Punkt hat das Bundesgericht die Beschwerde des Mannes gutgeheissen, weil ihm das rechtliche Gehör nicht gewährt wurde. Das Bundesgericht hält die kantonalen Justizbehörden zudem explizit an, das Berufungsverfahren «möglichst beförderlich abzuschliessen».
Zunächst rätselhaft
Das Tötungsdelikt von Kümmertshausen geschah im November 2010. Ein 53-jähriger IV-Rentner wurde tot in seinem Einfamilienhaus in einem abgelegenen Weiler in Kümmertshausen aufgefunden. Er war durch eine brutale Knebelung gestorben.
Während der Strafuntersuchung stiess die Polizei auf eine kriminelle Organisation aus türkisch-kurdischen Kreisen, deren Mitglieder vom Drogenhandel, von Erpressungen und Menschenschmuggel lebten.
Insgesamt 14 Mitgliedern der kriminellen Bande wurde vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen der Prozess gemacht. Das Gericht machte den «Kronzeugen» für den Tod des Rentners mitverantwortlich und verurteilte ihn wegen eventualvorsätzlicher Tötung durch Unterlassung zu einer Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren. Die Anklage hatte 9 Jahre und 4 Monate gefordert.
Beim Drahtzieher blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 19 Jahre und eine Geldstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. (Urteil 1B_55/2020 vom 21.02.2020)
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