Der Flughafen St. Gallen-Altenrhein soll sich in den kommenden Jahrzehnten entwickeln. Der Kanton St. Gallen und das Bundesland Vorarlberg haben sich auf die Eckwerte dazu geeinigt. Es geht um Betriebszeiten, Mittagspausen und um eine markante Reduktion der Helikopterflüge.
Unter der Leitung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt haben St. Gallen und Vorarlberg die Rahmenbedingungen festgelegt, unter denen sich der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein in den kommenden 20 bis 30 Jahren entwickeln könnte. Dabei seien auch den Schutzbedürfnissen von Bevölkerung und Umwelt Rechnung getragen worden, heisst es in der gemeinsamen Mitteilung von Kanton und Bundesland vom Donnerstag.
Vorgesehen sind partielle Anpassungen bei den Rahmenbedingungen für den Linien-, Charter- und Businessverkehr. Zum Konzept gehört auch, dass die Schweiz rechtsverbindlich auf eine Konzessionierung des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein verzichtet. Dies wäre die Voraussetzung für einen Ausbau des Linienverkehrs gewesen.
Helikopterflüge als Störfaktor
Konkret sollen für den Geschäfts- und Linienverkehr die Betriebszeiten leicht ausgeweitet werden. Unter anderem wird die Mittagspause aufgehoben. Die Betriebszeiten des «Nichtgeschäftsverkehrs» werden im Gegenzug eingeschränkt.
Eine markante Verbesserung für die Bevölkerung werde sich aus der Reduktion des Helikopterverkehrs auf maximal 2500 Bewegungen pro Jahr ergeben, heisst es in der Mitteilung. Zum Vergleich: 2018 waren es 4528 Bewegungen gewesen.
Die spürbare Zunahme der Helikopterflüge in den letzten Jahren, vor allem im Rahmen von Schulungsflügen, sei von der Bevölkerung zunehmend als Belastung empfunden worden. Der Helikopterverkehr wurde in der gemeinsamen Interessenanalyse «als der grösster Störfaktor» identifiziert. Für die Betreiberin des Flugplatzes bedeute diese Deckelung eine ernst zu nehmende Einschränkung. Der seit dem Jahr 2010 zunehmende Helikopterverkehr habe Einnahmen generiert, die nun wieder wegfielen.
Nicht angetastet wird die heute geltende Tages- und Jahreslärmbegrenzung. Die einzige Ausnahme ist eine «Floatingregelung», nach der aus witterungsbedingten Sicherheitsgründen an einzelnen Tagen eine Überschreitung des Tageslärmwerts zulässig ist. In den folgenden Tagen muss dann aber die Überschreitung in doppelter Höhe eingespart werden.
Diese Eckwerte werden nun weiter überprüft. Bis die Regelungen umgesetzt werden, dauert es noch länger. Unter anderem muss dafür ein Staatsvertrag sowie eine Verwaltungsvereinbarung angepasst und genehmigt werden. Die Umsetzung sei etwa ab 2025 möglich, heisst es in der Mitteilung
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