Das St. Galler Kantonsgericht beurteilt in zweiter Instanz ein folgenschweres Torhüter-Foul bei einem 4.-Liga-Fussballmatch vor drei Jahren. Der Torhüter forderte in der Berufungsverhandlung vom Mittwoch einen Freispruch. Das Urteil steht noch aus.
Das Kreisgericht Wil hatte den heute 21-jährigen Torhüter im Oktober 2017 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er hatte einen heranstürmenden Gegner im Strafraum mit gestrecktem Bein mit den Stollen seines Fussballschuhs auf Kniehöhe getroffen und schwer verletzt.
Der Anwalt des verletzten Stürmers sprach in der Verhandlung vor Kantonsgericht von einer «Kung-Fu-Attacke» des Torhüters. Dieser habe die schlimmen Folgen in Kauf genommen. Er sei deshalb wegen eventualvorsätzlicher Körperverletzung zu verurteilen. Der Anwalt verlangte eine Verschärfung des erstinstanzlichen Urteils.
«Unglücklicher Zusammenprall»
Komplett anders sah dies der Verteidiger: Die beiden Spieler seien bei einem Konter im Kampf um den Ball unglücklich zusammengeprallt, führte er aus. Der Torhüter habe nur gemacht, was seine Aufgabe sei, nämlich Tore verhindern. Solche Fouls und Verletzungen gehörten zum Grundrisiko des Fussballs, das die Spieler in Kauf nähmen. Das Kreisgericht Wil habe den Sachverhalt nicht richtig festgestellt.
Zum folgenschweren Foul war es im Mai 2016 beim Spiel FC Henau gegen FC Wil (Breitensport) gekommen. Der Schiedsrichter zeigte dem Wiler Torhüter die gelbe Karte und pfiff einen Elfmeter. Der verletzte Stürmer musste am Knie operiert werden und war mehrere Monate arbeitsunfähig. Er reichte gegen den Torhüter Strafanzeige ein.
Das Kreisgericht Wil warf dem Torhüter in seinem Urteil vom Herbst 2017 eine grobe Regelverletzung vor. Er habe die Grenze der erlaubten Härte klar überschritten. Der Schiedsrichter hätte ihm dafür die rote Karte zeigen müssen, fand das Gericht. Eine Absicht unterstellte das Gericht dem Torhüter aber nicht.
Welle von Klagen befürchtet
Verteidigt wird der Torhüter von Rechtsanwalt Lucien Valloni, der auch Präsident der Spielergewerkschaft Swiss Association of Football Players (SAFP) ist. Solche Urteile könnten zu einer Welle von Klagen im Amateurfussball führen, befürchtete der Sportjurist.
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