Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat zwei Böllerwerfer aus dem Kanton St. Gallen zu Freiheitsstrafen von 24 und 26 Monaten verurteilt. Die beiden Männer hatten im April 2017 beim Olma-Areal Petarden auf die Strasse geworfen.
Am Abend des 21. April 2017 waren während der Frühlings- und Trendmesse Offa zwei Böller auf der St. Jakobstrasse explodiert. Durch die Detonation des ersten Feuerwerkkörpers zerbarst bei zwei Bussen je eine Fensterscheibe. Ein Fahrgast erlitt durch Glassplitter blutende Kratzer. Durch die Explosion des zweiten pyrotechnischen Gegenstands wurden drei Personen leicht verletzt.
Zwei junge Männer aus dem Kanton St. Gallen wurden beschuldigt für die Böllerwürfe für die Böllerwürfe verantwortlich zu sein. Am 5. September 2018 fand der Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona statt. Die Bundesanwaltschaft forderte unter anderem eine Verurteilung wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie wegen einfacher Körperverletzung und mehrfacher Sachbeschädigung.
Das Bundesstrafgericht folgte weitgehend den Strafanträgen der Bundesanwaltschaft, wie aus dem schriftlichen Urteil vom 30. November 2018 hervorgeht.
Leute erschrecken
Ein 24-jähriger Landschaftsgärtner wurde zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten, davon 6 Monate unbedingt, verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Der Beschuldigte hatte die illegalen Böller der Marke Petard Shark 5 bestellt und an die Offa mitgebracht. Er habe den Böller auf die Strasse zwischen die Busse geworfen, um die Leute zu erschrecken, hatte der 24-Jährige ausgesagt.
Eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Busse von 200 Franken erhielt ein 26-jähriger Bodenleger. Er hatte den Böller vom Hauptbeschuldigten geschenkt bekommen und diesen rund eine halbe Stunde später auf die Strasse geworfen. Die Probezeit beläuft sich auf drei Jahre. Der bedingte Strafvollzug einer Vorstrafe wurde widerrufen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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