St. Gallen Polizisten nach tödlichen Schüssen freigesprochen

ka, sda

23.11.2021 - 11:58

Zwei Beamte der Stadtpolizei St. Gallen mussten sich wegen einer tödlichen Schussabgabe vor Gericht verantworten (Symbolfoto).
Zwei Beamte der Stadtpolizei St. Gallen mussten sich wegen einer tödlichen Schussabgabe vor Gericht verantworten (Symbolfoto).
Bild: Keystone

Sie hatten mehrfach auf einen Mann gefeuert und ihn tödlich verletzt: In St. Gallen wurden zwei Stadtpolizisten jetzt vor Gericht freigesprochen.

Keystone-SDA, ka, sda

Das Kreisgericht St. Gallen hat in seinem am Dienstagmittag verkündeten Urteil zwei St. Galler Stadtpolizisten freigesprochen. Bei einem Einsatz schossen sie auf einen 22-jährigen Mann, der mit einer Pfanne auf eine Frau einschlug und sie tötete. 

In seinem mündlich eröffneten Urteil hat das Kreisgericht St. Gallen eine 29- sowie einen 48-jährigen St. Galler Stadtpolizisten vom Vorwurf der versuchten Tötung sowie der mehrfachen schweren Körperverletzung freigesprochen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Bei einem Einsatz am 2. September 2020 hatten sie in einer Wohnung an der Speicherstrasse auf einen 22-jährigen Mann geschossen. Dieser kniete auf einer am Boden liegenden 46-jährigen Frau und schlug mit voller Kraft immer wieder mit einer Pfanne auf ihren Kopf ein.

Der Angreifer sei wie im Wahn gewesen

Die beiden Polizisten gaben je sieben Schüsse ab. Solange er gesehen habe, dass der Mann mit dem Arm weiter ausholte, habe er geschossen, sagte einer der beiden Polizisten bei der Befragung vor Gericht. Der Angreifer sei wie im Wahn gewesen, erklärte sein Kollege.

Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, es sei Sache des Gerichts zu beurteilen, ob die Schussabgabe verhältnismässig gewesen sei oder ob es auch mildere Mittel gegeben hätte. Je nach Entscheid stellte die Anklage zwei unterschiedliche Anträge: Die beiden Polizisten sollten entweder freigesprochen werden oder je eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten erhalten.

Von der Verteidigung hiess es, die beiden Polizisten könnten sich auf Notwehrhilfe berufen. Es sei ihnen ausschliesslich darum gegangen, das Leben der Frau zu retten und den Angreifer zu stoppen. Sie hätten innert Sekunden entscheiden müssen und richtig gehandelt. Der Schusswaffengebrauch sei «alternativlos» gewesen.

SDA/tsha