Im Kanton Thurgau sollen viele der rund 300 Weiler umgezont werden. Das Departement für Bau und Umwelt arbeitet an einer «Überprüfung der Kleinsiedlungen», die vom Bund gefordert wurde. In betroffenen Gemeinden und im Grossen Rat regt sich jedoch Widerstand.
Die SVP Thurgau kündigte am Montag eine dringliche Interpellation mit dem Titel «Vorpreschen des Kantons bei Weilern – wo bleiben Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie?» an. Der Vorstoss soll am Mittwoch in Weinfelden im Grossen Rat eingereicht werden.
Unter der harmlosen Bezeichnung «Überprüfung der Kleinsiedlungen» führe der Kanton eine «raumplanerische Grossübung» durch, die zu harten Umzonungen führe. Bauland werde damit zu Nichtbauland. Gehe es nach dem Departement für Bau und Umwelt, sollten 34 Weiler einer Landwirtschafts- und 114 einer Erhaltungszone zugewiesen werden, schreibt die SVP.
«Schadenersatzklagen absehbar»
Für die Grundeigentümer habe dies gravierende Konsequenzen. «Es drohen massive Wertverluste, Schadenersatzklagen sind absehbar.» Der Kanton wolle die Umzonungen durch die Gemeinden nicht abwarten, sondern mit einer «Not-Verordnung» vorpreschen. Dazu stellen die Interpellanten der Regierung zahlreiche Fragen. Sie beantragen die dringliche Behandlung an der Sitzung vom Mittwoch.
Vom Kanton unter die Lupe genommen werden gut 300 Weiler. Davon liegen 240 in Weiler- oder Dorfzonen, die als Bauzonen gelten. 60 Weiler befinden sich in der Landwirtschaftszone. Entgegen der Praxis im Thurgau erachtet der Bund Kleinsiedlungen als Nichtbauzonen. Er stützt sich dabei auf die Raumplanungsgesetzgebung.
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