Kantonsrat SGGegenvorschlag zur Tierleid-Initiative beschlossen
ka, sda
17.2.2021 - 11:09
Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch in erster Lesung einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Stopp dem Tierleid» beraten. Die umstrittenen Ausnahmen vom Stacheldrahtverbot blieben im Entwurf. Damit ist eine Volksabstimmung wahrscheinlich.
Die Volksinitiative «Stopp dem Tierleid» richtet sich gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere. Sie wurde gemeinsam von Pro Natura, WWF und den St. Galler Jägern lanciert und mit rund 11'000 Unterschriften eingereicht. Unter anderem würde mit der Initiative ein weitgehendes Verbot von Stacheldraht festgeschrieben. Widerstand gibt es vor allem aus Landwirtschaftskreisen.
Der St. Galler Kantonsrat hatte die Initiative als zu extrem abgelehnt und die Regierung beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Zu diesem Entwurf verlangte die vorberatende Kommission verschiedene Anpassungen. Die Wichtigste: Die Sömmerungsgebiete sollen vom Stacheldrahtverbot ausgenommen werden. In der Version der Regierung würde das Verbot generell ausserhalb von Bauzonen gelten.
Das Initiativkomitee kritisierte vor der Session, damit werde der Entwurf der Regierung ausgehöhlt: Stacheldraht bleibe weiterhin grossflächig erlaubt. Der lange Arm des Bauernverbandes mache sich einmal mehr bemerkbar. Ein Rückzug der Initiative werde mit den vorliegenden Änderungsanträgen verbaut.
Knappe Mehrheit für Kommission
In der Debatte lehnten die Fraktionen von FDP, Grünen und SP sowie die Grünliberalen die zentralen Anpassungen der Kommission ab. Die Sömmerungsgebiete, die vom Stacheldrahtverbot ausgenommen werden sollten, deckten sich mit dem Lebensraum der Wildtiere, sagte die Sprecherin der FDP.
Für die SVP-Fraktion sprach ein Landwirt, für die CVP-EVP-Fraktion eine Landwirtin. Beide warben für die Anträge der Kommission: Es handle sich «um eine gute Kompromissfindung». Stacheldraht solle in Sömmerungsgebieten erlaubt sein, hiess es.
Volkswirtschaftsdirektor Beat Tinner (FDP) bezeichnete die Version der Kommission als «zahnlosen Tiger», den er bei einer allfälligen Volksabstimmung nicht verteidigen könnte.
In der Abstimmung über den entscheidenden Artikel setzten sich dann der Antrag der Kommission mit 56 gegen 54 Stimmen durch. Damit bleibt im Gegenvorschlag das Sömmerungsgebiet vom Stacheldrahtverbot ausgenommen. Nun folgt noch die zweite Lesung in der nächsten Session. Bleibt es dabei, ist ein Rückzug der Initiative unwahrscheinlich und es kommt zu einer Volksabstimmung.
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