Ostschweiz Gericht verurteilt zwei Personen wegen falsch deklariertem Fleisch

masn, sda

3.11.2023 - 15:56

Das Obergericht des Kantons Thurgau sprach zwei Personen schuldig, die falsch deklariertes Fleisch verkauften. (Archivbild)
Das Obergericht des Kantons Thurgau sprach zwei Personen schuldig, die falsch deklariertes Fleisch verkauften. (Archivbild)
Bild: Keystone

Das Thurgauer Obergericht hat die Verantwortlichen einer Metzgerei schuldig gesprochen. Sie haben importiertes Fleisch mit Schweizer Fleisch vermischt und unter dem Logo «Suisse-Garantie» verkauft, teilte das Gericht mit. Von einer Bestrafung sieht das Obergericht jedoch ab.

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Die Beschuldigten haben zwischen Ende Mai 2018 und Ende April 2019 mindestens 95 Tonnen Fleisch aus dem Ausland importiert und zusammen mit Schweizer Fleisch als solches deklariert, wie das Thurgauer Obergericht am Freitag in einer Mitteilung schrieb. Mit dem Label «Suisse Garantie» deklarierte Wurstwaren müssten jedoch als Hauptzutat zu 100 % aus Schweizer Fleisch bestehen.

Die Beschuldigten wurden zuvor durch das Bezirksgericht Weinfelden wegen des gewerbsmässigen reglementswidrigen Gebrauchs einer Garantie- oder Kollektivmarke verurteilt. Sie erhielten bedingte Freiheitsstrafen von 11 und 13 Monaten sowie bedingte Geldstrafen und Bussen auferlegt.

Die Staatsanwaltschaft habe jedoch auch die Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs gefordert und das Urteil an das Obergericht weitergezogen. Das Obergericht bestätigte nun den Schuldspruch wegen des gewerbsmässigen reglementswidrigen Gebrauchs einer Garantie- oder Kollektivmarke. Auf eine Verurteilung wegen Betrugs verzichtet das Obergericht jedoch ebenfalls.

Zahlung einer fünfstelligen Summe

Es habe nicht festgestellt werden können, «dass die Produkte objektiv einen tieferen Wert hatten als korrekt gekennzeichnete Waren». Für die Kunden sei kein Vermögensschaden entstanden, da die Angeklagten gleichwertiges Fleisch verarbeiteten, argumentierte das Obergericht gemäss der Mitteilung.

Es sei davon auszugehen, dass die Kundschaft die Produkte zum gleichen Preis und im gleichen Umfang gekauft hätte, hätten die Angeklagten die Produkte korrekt und somit ohne «Suisse Garantie»-Label zum Verkauf angeboten.

Die Beschuldigten haben sich während des Berufungsverfahrens mit der Inhaberin der Garantiemarke auf die Zahlung einer fünfstelligen Summe geeinigt und diese habe kein Interesse mehr an einer Bestrafung der Beschuldigten. Aufgrund dieser Wiedergutmachung und weil «kein gewichtiges öffentliches Interesse an einer Bestrafung bestehe» verzichte das Obergericht auf das Aussprechen von Strafen. Die Beschuldigten müssen die Verfahrenskosten tragen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.