ArbeitslosigkeitGlarner Arbeitslosenfürsorgefonds soll umgestaltet werden
ka, sda
7.12.2022 - 11:52
Der Glarner Regierungsrat will die Verwendung des Arbeitslosenfürsorgefonds anpassen. Weiter soll er mit einer Million Franken alimentiert werden. Darüber entscheiden wird die Landsgemeinde.
7.12.2022 - 11:52
SDA
Aus dem Arbeitslosenfürsorgefonds ist bisher die Weiterbildung und Umschulung von arbeitslosen Versicherten unterstützt worden. Es wurden aber auch Beiträge an ausgesteuerte Personen und die Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern ausgerichtet.
Solche Erwerbsersatzleistungen seien in den letzten Jahren stark nachgefragt worden, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Seit dem Jahr 2000 hätten sich die verfügbaren Mittel von 6,5 Millionen Franken um mehr als die Hälfte auf rund 3 Millionen Franken per Ende 2022 reduziert.
Mittel für die Prävention
Der Regierungsrat schlägt nun vor, die Gelder aus dem Arbeitslosenfürsorgefonds künftig nach einem neuen Ansatz zu verwenden. Sie sollen für Massnahmen fliessen, welche die Arbeitslosigkeit und eine spätere Aussteuerung verhindern. Dabei geht es um die Vorbereitung auf den technologischen Wandel mit der zunehmenden Digitalisierung.
Dafür bedarf es Anpassungen auf Gesetzesstufe. Die Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern (EEL) sollen dabei gewährleistet bleiben. Dabei handle es sich um gesetzlich gebundene Ausgaben. «Sie werden umfinanziert, um einen nachhaltigen und transparenten Vollzug des Gesetzes über Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern (GEEL) zu sichern, heisst es in der Mitteilung.
Der stetige Mittelabfluss zulasten des Arbeitslosenfürsorgefonds wegen der Finanzierung der EEL soll gestoppt und das Fondsvermögen stabilisiert werden. Dazu muss der Fonds mit einer Einlage von einer Million Franken alimentiert werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den entsprechenden Gesetzesänderungen zuzustimmen. Weiter soll die Äufnung des Arbeitslosenfürsorgefonds mit einer Million Franken zuhanden der Landsgemeinde bewilligt werden.
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