Coronavirus – Schweiz Grossveranstaltungen im Glarnerland nur mit Bewilligung

SDA

15.9.2020 - 15:33

Die Glarner Regierung hat per Verordnung die Bedingungen formuliert, unter denen ab Oktober Grossveranstaltungen mit über 1’000 Personen im Kanton wieder durchgeführt werden können. Alle Anlässe bedürfen einer Bewilligung.

Gesuche für politische Grossveranstaltungen wie die Landsgemeinde oder Gemeindeversammlungen beurteilt der Regierungsrat. Für alle übrigen Grossanlässe wie Konzerte, Sportveranstaltungen oder Theateraufführungen mit über 1’000 Personen ist das Departement für Volkswirtschaft und Inneres zuständig.

Gesuche seien mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde einzureichen, teilte die Glarner Regierung am Dienstag mit. Mit der Zulassung von Grossveranstaltungen soll sich die epidemiologische Lage grundsätzlich nicht verschlechtern.

Deshalb werden Bewilligungen nur ausgestellt, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind. Eine davon lautet, dass der Kanton über die nötigen Kapazitäten für die Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen verfügt.

Ausserdem müssen Schutzkonzepte für Veranstaltungen den Behörden vorgelegt werden. Sie sollen auf einer Risikoanalyse der entsprechenden Grossveranstaltung basieren und Schutzmassnahmen enthalten.

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