Immobilienpleite Immobilienpleite Bad Rans SG wird zum Fall für das Bundesgericht

SDA

19.12.2018 - 09:54

Im Fall um die Immobilienpleite Bad Rans hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen einen der fünf Richter für befangen erklärt. Die Staatsanwaltschaft zieht diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter. Je nach Ausgang könnte es zur Wiederholung des Prozesses kommen.

Die Staatsanwaltschaft werde den Entscheid der Anklagekammer vom 6. Dezember an das Bundesgericht weiterziehen, teilte Staatsanwaltschaftssprecher Roman Dobler am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Im Immobilien-Fall Bad Rans hatte das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Ende November die beiden Hauptangeklagten zu Freiheitsstrafen von fünf und dreieinhalb Jahren verurteilt. Sie sollen im grossen Stil illegale Honorare kassiert haben.

Der Gericht folgte in der Mehrheit der Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft. Es sprach den 74-jährigen Unternehmer und den 67-jährigen Architekten der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Misswirtschaft und weiterer Delikte schuldig. Vier weitere Beteiligte wurden zu bedingten Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Fall der Genossenschaft Bad Rans sollen die Beschuldigten 6,2 Millionen Franken als "Promotionshonorare" eingestrichen haben. Die Verwaltungsräte sollen sich zudem ein "Verkaufshonorar" von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben.

Richter rechtfertigte sich

Nun kommt es allenfalls zur Wiederholung des Verfahrens. Mehrere Verteidiger hatten zu Prozessbeginn verlangt, die Hauptverhandlung müsse abgebrochen und neu angesetzt werden. Einer der Richter sei befangen.

Der betroffene Kreisrichter nahm während des Prozesses zum Vorwurf Stellung: Er sei 2007 in einer Frühphase als Geologe in das Projekt Bad Rans involviert gewesen, sagte er. Alle Honorare seien ausbezahlt worden und er habe zu den in den Prozess involvierten Personen kein persönliches Verhältnis. Es gebe keinen Grund für Befangenheit, sagte er.

Die St. Galler Anklagekammer sah dies anders und hiess das Ausstandsgesuch eines Beschuldigten gut. Die direkten geschäftlichen Kontakte des Richters zum Gesuchsteller in den Jahren vor den Konkursen erweckten den Anschein der Befangenheit. Der Richter habe von 2007 bis 2010 Aufträge für die Genossenschaft Bad Rans ausgeführt. Die Firma, in welcher er noch immer Verwaltungsrat sei, habe noch eine Forderung offen.

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