Coronavirus – Schweiz Innerrhoder Landsgemeinde wegen Pandemie erneut abgesagt

ny, sda

17.2.2021 - 11:43

Auch 2021 wird in Appenzell keine Landsgemeinde stattfinden. Die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) hat die Landsgemeinde wegen der Coronakrise erneut abgesagt (Archivbild).
Auch 2021 wird in Appenzell keine Landsgemeinde stattfinden. Die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) hat die Landsgemeinde wegen der Coronakrise erneut abgesagt (Archivbild).
Keystone

Die Appenzell Innerrhoder Landsgemeinde von Ende April ist wegen der Pandemie erneut abgesagt worden. Dies hat die Standeskommission (Regierung) entschieden. Statt der Landsgemeinde und den Bezirksgemeinden soll es Urnengänge im Mai geben.

Trotz sinkender Ansteckungszahlen dürfte sich wegen der Virus-Mutationen die Situation bis Ende April nicht genug entspannen, um eine Landsgemeinde unter annehmbaren Bedingungen durchzuführen, teilte die Standeskommission am Mittwoch mit. Man habe die Absage «mir grossem Bedauern» beschlossen.

Betroffen sind auch die Bezirksgemeinden, die normalerweise eine Woche nach der Landsgemeinde stattfinden. Die ausserordentliche Urnenabstimmung über die Geschäfte der Landsgemeinde findet am 9. Mai statt, die Bezirksgeschäfte folgen am 16. Mai. Allfällige zweite Wahlgänge werden auf den 27. Juni angesetzt.

Auf eine Verschiebung der Landsgemeinde wie im vergangenen Jahr habe man diesmal verzichtet, heisst es im Communiqué. 2020 hatte die Standeskommission die Landesgemeinde wegen der Coronakrise zuerst auf Ende August verschoben, danach aber doch noch abgesagt.

Frist für Gegenvorschläge

Für Wahlen an der Urne sieht die Verordnung des Grossen Rats eine besondere Regelung vor: Amtsträgerinnen und Amtsträger, die sich für ein weiteres Jahr zur Verfügung stellen, müssen nur an der Urne bestätigt werden, wenn es Gegenvorschläge gibt. Diese müssen bis zum 12. März eingereicht werden.

Ohne Gegenvorschlag gilt die betreffende Amtsperson als wiedergewählt. Gültige Gegenvorschläge werden vom Kanton amtlich publiziert und in den Wahlunterlagen ausgewiesen. Ersatzwahlen für zurücktretende Amtsträgerinnen und Amtsträger werden nach dem gleichen Modus durchgeführt wie Nationalratswahlen.

Allerdings gilt bei den kantonalen Wahlen und den Bezirkswahlen – anders als beim Nationalrat – in den ersten Wahlgängen das absolute Mehr. Die Standeskommission wird in den nächsten Tagen eine Liste der Wahlen publizieren, die im Kanton und den Bezirken notwendig sind.

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