Die Lehrstellensuche ist aktuell schwierig, weil kaum Schnupperlehren angeboten werden. Das St. Galler Bildungsdepartement fordert die Jugendlichen auf, sich für die Berufswahl Zeit zu lassen. Einen verbindlichen Stichtag für neue Lehrverträge im November lehnte die Regierung ab.
Viele Jugendliche, die im Juli 2020 ihre obligatorische Schule beenden werden, haben bereits einen Lehrvertrag unterschrieben oder sich für eine weiterführende Schule entschieden.
Es gebe aber auch Jugendliche, die noch auf der Lehrstellensuche seien. Schnupperlehren und persönliche Vorstellungsgespräche würden aber oft nicht angeboten, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag.
Die Jugendlichen der zweiten Oberstufe befänden sich mitten im Berufswahlprozess und sollten nun die Berufe in der Praxis erkunden. Auch für sie sei die Situation schwierig: So könne wegen des Verbots von Präsenzunterricht der Berufswahlunterricht nicht im gewohnten Umfang durchgeführt werden.
Manche Lehrbetriebe böten keine Schnupperlehren an. Andere Betriebe ermöglichten zwar Schnupperlehren, es gebe aber Bedenken, ob die Praxistage wegen der Schutzbestimmungen durchgeführt werden könnten.
Das Bildungsdepartement fordere deshalb alle Akteure zu einer engen Zusammenarbeit auf, heisst es in der Mitteilung. «Lehrbetriebe sollen, wenn immer machbar, Schnuppertage anbieten und die Durchführung im eigenen Schutzkonzept berücksichtigen.»
Zeit lassen für die Berufswahl
Die Jugendlichen der zweiten Oberstufe sollten sich für die Schnupperphase und auch bis zum Abschluss des Lehrvertrags Zeit lassen, empfiehlt der Kanton. Dies bedeute, «Schnuppern auch in den Sommerferien und darüber hinaus zu ermöglichen sowie Lehrverträge erst im späten Herbst abzuschliessen».
In einem Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat war Mitte März gefordert worden, wegen der Corona-Massnahmen den 1. November als frühesten Stichtag für neue Lehrverträge festzulegen. Die Regierung lehnte dies aber in ihrer Stellungnahme vom 7. April ab.
Der Abschluss eines Lehrvertrags sei ein privatrechtliches Geschäft und die Wahl des Zeitpunkts Ausdruck der verfassungsmässigen Vertragsfreiheit, die «nicht durch staatliche Zwangsmassnahmen eingeschränkt» werden könne. Die Corona-Krise sei «kein Anlass, von diesem Grundsatz abzuweichen», schrieb die Regierung.
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