ElektromobilitätKanton St. Gallen: Mehr Ladestationen für die Elektromobilität
SDA
2.9.2020 - 15:14
Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats unterstützt die Vorschläge der Regierung zur Förderung von Elektromobilität. Einer der zentralen Punkte ist der Ausbau des Angebots an Ladestationen.
Die St. Galler Regierung hat im Mai ein Bündel von Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität vorgestellt. Dabei wird auf bereits laufende Aktivitäten des Kantons, der Gemeinden und der Energieversorger aufgebaut.
Die direkte Subventionierung von Elektrofahrzeugen lehnte die St. Galler Regierung ab. «Wer ein effizientes elektrisches Fahrzeug fährt, tendiert dazu, mehr zu fahren», schrieb sie dazu. Durch die Elektromobilität sollten aber nicht mehr Kilometer mit dem Auto zurückgelegt werden.
Mit der Zunahme der Velos, Autos, LKWs und Busse mit elektrischem Antrieb brauche es mehr Ladestationen zu Hause und am Arbeitsplatz. Dafür sollen die kommunalen und kantonalen Bauvorschriften angepasst werden. Längerfristig werde das Angebot von Ladestationen in bestehenden und neuen Gebäuden im Planungs- und Baugesetz verankert.
Die zusätzliche Nachfrage nach Strom durch die Elektromobilität soll ausschliesslich durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dafür müssten Energieversorger Ökostromprodukte für private und öffentliche Ladestationen anbieten. Gedacht wird dabei an einen Strommix aus erneuerbarer Energie wie Fotovoltaik oder Wasserkraft.
Weiter soll die Mehrheit der kantonalen Fahrzeugflotte «im Sinne einer Vorbildfunktion zeitnah durch elektrische Fahrzeuge ersetzt werden». Weiter setzt die Regierung auf den Einsatz von Elektrobussen oder Bussen mit alternativen Antrieben im Linienverkehr.
Keine Änderungsanträge
Diese Vorschläge wurden von der zuständigen Kommission beraten. Für Diskussionen sorgten etwa die Stromressourcen, die für die Elektromobilität verbraucht werden. Thema waren auch die technischen Herausforderungen sowie die vorhandenen und künftig benötigten Ladestationen.
Schliesslich habe die Kommission den Entwurf der Regierung «ohne Änderungsanträge zur Kenntnis» genommen, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Dies im Bewusstsein, dass bei der Finanzierung und der Realisierungszeit der 13 Massnahmen noch einiges offen sei. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Novembersession beraten.
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