Coronavirus – Schweiz Kanton St. Gallen unterstützt Spitäler mit 42,3 Millionen

SDA

28.10.2020 - 09:49

Der Kanton St. Gallen entschädigt die Spitäler und Kliniken (im Bild das Kantonsspital St. Gallen) mit 42,3 Millionen Franken für Ertragsausfälle während des Behandlungsverbots im März und April 2020.
Der Kanton St. Gallen entschädigt die Spitäler und Kliniken (im Bild das Kantonsspital St. Gallen) mit 42,3 Millionen Franken für Ertragsausfälle während des Behandlungsverbots im März und April 2020.
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Der Kanton St. Gallen unterstützt Spitäler und Kliniken für Ertragsausfälle während des vom Bundesrat verordneten Behandlungsstopps im vergangenen März und April. Die Entschädigungen belaufen sich auf 42,3 Millionen Franken.

Diesen Betrag habe die Regierung bestimmt, teilte der Kanton am Mittwoch mit. Der Bundesrat hatte die Spitäler und Kliniken verpflichtet, zwischen dem 17. März und dem 26. April auf nicht dringende medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe zu verzichten. Dies führte zu erheblichen Ertragsausfällen.

Da sich laut Regierung aus heutiger Sicht weder der Bund noch die Krankenversicherer an den Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken beteiligen, unterstützt der Kanton, der für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zuständig ist, die st. gallischen Spitäler und Kliniken mit 42,3 Millionen Franken.

Nicht Gegenstand der Vorlage seien Ertragsausfälle, die nach der Aufhebung des Behandlungsverbots entstanden seien, hiess es. In den meisten Spitälern und Kliniken habe es einige Zeit gedauert, bis die früheren Frequenzen wieder erreicht worden seien. Ertragsausfälle im Bereich der Zusatzversicherungen werden ebenfalls nicht entschädigt.

Die vorgesehenen Millionen will die Regierung dem Eigenkapital des Kantons entnehmen. Aus Sicht der Regierung sind es gebundene Ausgaben. Mindestens 15 Millionen Franken kann der Kanton 2020 bei der Spitalfinanzierung sparen. Durch das Behandlungsverbot konnten die Spitäler nur wenige stationäre Eingriffe durchführen.

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