Eine Dammsanierung hat ein juristisches Nachspiel: Der Kanton Thurgau hat am Freitag gegen die Gemeinde Schönholzerswilen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Streitpunkt ist der Anteil der Gemeinde von rund 300'000 Franken.
Keystone-SDA, gn, sda
09.07.2021, 11:44
SDA
Die Versicherung der Gemeinde stelle sich auf den Standpunkt, die Ansprüche des Kantons seien verjährt, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Freitag mit.
Am 13. Juli 2017 rutschte der Damm über das Itobel ab und beschädigte die Kantonsstrasse zwischen Schönholzerswilen und Hagenwil. Grund war eine lecke Wasserleitung. Von Mitte März bis Ende April 2018 liess das kantonale Tiefbauamt den Damm in Absprache mit der Gemeinde für rund 600'000 Franken sanieren, die Gemeinde sorgte gleichzeitig für den Ersatz der Leitungen.
Nachdem eine lecke Leitung der Gemeinde die Ursache für den Schaden war, hatten sich der Kanton und die Gemeinde auf einen Kostenteiler von 50 Prozent für die Dammsanierung geeinigt, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Nach Abschluss der Sanierung stellte das Tiefbauamt am 7. Oktober 2019 die Schlussrechnung für den Gemeindeanteil von 294'429.85 Franken aus.
Zwei Wochen später stellte sich die Haftpflichtversicherung der Gemeinde auf den Standpunkt, die Ansprüche des Kantons auf Schadenersatz seien mittlerweile verjährt, weshalb der Betrag nicht mehr geschuldet sei. Verhandlungen und Mahnungen durch das Departement für Bau und Umwelt blieben erfolglos.
Der Kanton schlägt nun den Rechtsweg ein. Das Departement für Bau und Umwelt hat deshalb am Freitag beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Gemeinde Schönholzerswilen eingereicht. Der Regierungsrat hatte das Departement zur Klage bevollmächtigt.
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