Ostschweiz Kanton Thurgau lehnt Beschwerden im Zusammenhang mit Windenergie ab

ka, sda

12.1.2023 - 14:19

Die Pläne für Windenergieanlagen in Thundorf TG lösen Widerstand aus - unter anderem in Form von Beschwerden an den Regierungsrat. (Symbolbild)
Die Pläne für Windenergieanlagen in Thundorf TG lösen Widerstand aus - unter anderem in Form von Beschwerden an den Regierungsrat. (Symbolbild)
Keystone

Der Thurgauer Regierungsrat hat fünf Aufsichtsbeschwerden gegen die Gemeinde Thundorf abgewiesen oder ist nicht darauf eingetreten. Hintergrund ist das geplante Windprojekt und die dazu laufende Revision der Ortsplanung in der Gemeinde.

Keystone-SDA, ka, sda

Auf dem Gebiet der Gemeinde Thundorf planen die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) den Bau von acht Windkraftanlagen. Der Standort ist im kantonalen Richtplan (KRP) für Grosswindanlagen vorgesehen.

Die Gemeinde Thundorf sei derzeit daran, ihre Ortsplanung zu revidieren, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Im Rahmennutzungsplan soll eine Windenergiezone festgelegt werden. Die Bekanntmachung und Mitwirkung der Bevölkerung zur Ortsplanungsrevision und zum Gestaltungsplan Windenergie habe vom 25. Oktober bis 25. November 2022 stattgefunden. Eine weitere Mitwirkungsphase sei Anfang 2023 vorgesehen.

Rechtsmittel sind möglich

Im Dezember 2022 reichten Privatpersonen, Vereine sowie eine Gemeinde beim Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Verlangt wurde ein Einschreiten im Zusammenhang mit dem Mitwirkungsverfahren zur Ortsplanungsrevision in Thundorf.

Das zuständige Departement für Bau und Umwelt ist auf die Beschwerden nicht eingetreten. In seinen Entscheiden hält es fest, dass eine Aufsichtsbeschwerde nur zulässig wäre, wenn kein ordentliches Rechtsmittel möglich ist.

In diesem Fall stehe aber das ordentliche Rechtsmittelverfahren offen. Gegen die Ortsplanungsrevision seien Einsprachen möglich. Dabei könnten auch Verfahrensmängel gerügt werden. Weiter lägen keine Anzeichen vor, die auf Missstände schliessen liessen, heisst es weiter.