Prozess Kantonsgericht beurteilt Sturz aus Olma-Festzelt

SDA

21.11.2018 - 15:43

Während der Olma 2012 ist ein Mann aus einem Festzelt gefallen, das beim Restaurant Schützengarten aufgestellt war. Ein Zeltbauer und ein Bauführer wurden in erster Instanz schuldig gesprochen. Nun wehrten sie sich vor Kantonsgericht.

Das Opfer hatte sich mit Kunden und Kollegen im zweistöckigen Festzelt getroffen. Als der Mann zur Toilette ging, traf er dort eine grosse Menschenmenge an. Beim Ausweichen wurde er gegen die Zeltwand gedrückt. Die Blache gab nach, er stürzte 3,5 Meter in die Tiefe und erlitt dabei schwere Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft machte den Zeltbauer und einen Mitarbeiter der Baubewilligungsbehörde für den Unfall verantwortlich. Dies sah auch das Kreisgericht St. Gallen so. Es verurteilte die beiden Männer im Herbst 2015 wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu bedingten Geldstrafen von 50 Tagessätzen à 120 Franken bzw. 30 Tagessätzen à 250 Franken.

Absturzsicherung fehlte

Der Zeltbauer habe als Verantwortlicher für den Zeltbau keine ausreichende Absturzsicherung angebracht. Und der Bauführer als Funktionär der städtischen Baubewilligungsbehörde habe die Sicherheit der Zeltkonstruktion nicht ausreichend geprüft.

Gegen diesen Entscheid wehrten sich beide Beschuldigte. An der Berufungsverhandlung am Mittwoch vor dem Kantonsgericht betonten sie, sie könnten keine Schuld erkennen.

Der Zeltbauer erklärte, er habe die Stelle wie die Jahre zuvor vorschriftsmässig gesichert. Seltsam sei, dass bei der Absturzstelle ein Stück Boden gefehlt habe, das nie wieder aufgetaucht sei. Es müsse von jemandem im Nachhinein entfernt worden sein. Beim Bau des Zeltes sei der Boden vollständig gewesen.

Der Bauführer betonte, bei seiner Kontrolle sei die fragliche Stelle durch eine Dekorationsblache verdeckt gewesen. Es sei nicht seine Aufgabe gewesen, jedes einzelne Detail am Festzelt zu prüfen und unter festgeschraubte Blachen zu schauen.

Regen machte Feuerwehreinsatz nötig

Die Verteidiger machten geltend, die Blache sei bei der Abnahme des Zeltes richtig gespannt und befestigt gewesen. Ein zusätzliches Geländer sei nicht nötig gewesen. Dass das Stück Boden nachträglich entfernt worden und die Blache dadurch lose geworden sei, könne man nicht dem Zeltbauer und dem Bauführer anlasten. Es könne nur spekuliert werden, weshalb das Stück Boden gefehlt habe.

Der eine Verteidiger erinnerte daran, dass das Zeltdach wenige Tage vor dem Unfall wegen starken Regens gefährdet war. Deshalb habe ein Feuerwehreinsatz stattgefunden. Es sei nicht auszuschliessen, dass dabei das fehlende Stück Boden entfernt worden sei.

Der Staatsanwalt beantragte die Abweisung der Berufung. An einem Ort, wo sich grosse Menschenmengen drängen könnten, brauche es zwingend ein Geländer oder ein anderes Schutzelement.

Das Urteil des Kantonsgerichts wird in den nächsten Tagen erwartet.

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